Hybride Gestaltungen und digitale Geschäftsmodelle
Das Wesentliche in Kürze
- Digitale Geschäftsmodelle ermöglichen grenzüberschreitende Wertschöpfung ohne umfangreiche physische Präsenz und werfen dadurch neue Fragen hybrider Gestaltungen auf.
- Hybride Inkongruenzen entstehen im digitalen Umfeld vor allem durch die unterschiedliche steuerliche Qualifikation digitaler Leistungen, immaterieller Wirtschaftsgüter und Zahlungsströme.
- Hybride Gestaltungen überschneiden sich hier zunehmend mit Pillar One, Pillar Two, Verrechnungspreisen und CFC-Regeln.
- Erforderlich ist eine integrierte Steuerplanung, die digitale Geschäftsmodelle, Substanz, Dokumentation und Compliance gleichermaßen berücksichtigt.
Begriff und Grundlagen
Die Digitalisierung hat internationale Unternehmensstrukturen grundlegend verändert. Digitale Geschäftsmodelle zeichnen sich dadurch aus, dass Wertschöpfung überwiegend durch digitale Leistungen oder immaterielle Wirtschaftsgüter erfolgt.
- Softwareentwicklung
- Cloud-Dienstleistungen und Software-as-a-Service (SaaS)
- Plattformmodelle und Online-Marktplätze
- digitale Werbung
- Streaming-Dienste und digitale Inhalte
Hybride Gestaltungen entstehen im digitalen Umfeld insbesondere dann, wenn Staaten digitale Unternehmen, immaterielle Wirtschaftsgüter oder digitale Zahlungsströme steuerlich unterschiedlich qualifizieren.
Internationale Rechtsgrundlagen
Die steuerliche Behandlung wird insbesondere beeinflusst durch das OECD-BEPS-Projekt, OECD Action 1 (Tax Challenges Arising from Digitalisation), OECD Action 2, OECD Action 8–10, OECD Pillar One und Pillar Two, die ATAD II sowie nationale Steuergesetze und Doppelbesteuerungsabkommen.
Immaterielle Wirtschaftsgüter und Lizenzzahlungen
Digitale Unternehmen verfügen häufig über umfangreiche immaterielle Wirtschaftsgüter – Software, Quellcodes, Algorithmen, Datenbanken, Marken, Patente und Urheberrechte –, deren steuerliche Qualifikation international unterschiedlich erfolgen kann.
Digitale Geschäftsmodelle beruhen häufig auf konzerninternen Lizenzvereinbarungen. Zu prüfen sind die steuerliche Qualifikation der Lizenzzahlungen, Quellensteuer, Verrechnungspreise, wirtschaftliche Substanz und die Anwendung von Anti-Hybrid-Regelungen. Lizenzstrukturen gehören zu den häufigsten Anwendungsfällen hybrider Gestaltungen.
Plattformunternehmen und Zahlungsströme
Internationale Plattformunternehmen weisen komplexe Strukturen aus zentralen Plattformgesellschaften, regionalen Vertriebsgesellschaften, Lizenz- und Finanzierungsgesellschaften sowie Shared-Service-Centern auf. Unterschiedliche Qualifikationen innerhalb solcher Strukturen können hybride Inkongruenzen auslösen.
Digitale Geschäftsmodelle erzeugen umfangreiche grenzüberschreitende Zahlungsströme – Lizenzgebühren, Service Fees, Cloud-Nutzungsentgelte, Wartungsvergütungen und Plattformgebühren –, deren steuerliche Behandlung in allen beteiligten Staaten abgestimmt sein sollte.
Praxisbeispiel und Fazit
Eine Softwaregruppe entwickelt Anwendungen in Staat A, hält die Softwarerechte über eine Holding in Staat B und vertreibt weltweit über digitale Plattformen. Weil die Staaten einzelne Lizenzzahlungen unterschiedlich qualifizieren, könnte eine hybride Inkongruenz entstehen. Vor Umsetzung analysiert die Gruppe sämtliche Qualifikationen, prüft die Anti-Hybrid-Regelungen sowie die Auswirkungen der globalen Mindestbesteuerung.
Nur durch eine ganzheitliche Betrachtung lassen sich digitale Unternehmensstrukturen langfristig rechtssicher und steuerlich konsistent ausgestalten.
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