Block 5 · Hybride Strukturen & Anti-Hybrid-Regeln

OECD Action 2 – Neutralisierung hybrider Gestaltungen

Das Wesentliche in Kürze

  • OECD Action 2 schuf mit dem Bericht „Neutralising the Effects of Hybrid Mismatch Arrangements" erstmals einen international abgestimmten Rahmen gegen hybride Gestaltungen.
  • Ziel ist nicht die vollständige Harmonisierung der Steuersysteme, sondern die Beseitigung von Vorteilen, die allein aus unterschiedlichen steuerlichen Qualifikationen entstehen.
  • Im Mittelpunkt stehen die Fallgruppen Deduction without Inclusion (D/NI), Double Deduction (DD) sowie Imported Mismatch Arrangements.
  • Die Empfehlungen bilden die Grundlage zahlreicher nationaler Gesetzesänderungen sowie der ATAD II.

Begriff und Grundlagen

OECD Action 2 ist Bestandteil des OECD-Projekts gegen Base Erosion and Profit Shifting (BEPS). Der Abschlussbericht „Neutralising the Effects of Hybrid Mismatch Arrangements" enthält Empfehlungen zur Neutralisierung steuerlicher Inkongruenzen, die sich aus unterschiedlichen steuerlichen Qualifikationen desselben Sachverhalts ergeben.

Erfasst werden insbesondere:

  • hybride Rechtsträger
  • hybride Finanzinstrumente
  • hybride Betriebsstätten
  • hybride Übertragungen
  • importierte Inkongruenzen
  • doppelte Steuerabzüge

Action 2 verfolgt die Vermeidung doppelter Betriebsausgaben, die Verhinderung unversteuerter Einkünfte, die Sicherung nationaler Steuerbemessungsgrundlagen sowie eine kohärentere internationale Besteuerung. Innerhalb des BEPS-Projekts ergänzt sie insbesondere Action 3 (CFC-Regeln), Action 4 (Zinsabzugsbeschränkungen), Action 6 (Abkommensmissbrauch) und Action 13 (Verrechnungspreisdokumentation).

Hybrid Mismatch Arrangements und Fallgruppen

Unter Hybrid Mismatch Arrangements versteht die OECD Gestaltungen, bei denen unterschiedliche steuerliche Qualifikationen zu inkonsistenten steuerlichen Ergebnissen führen – etwa die unterschiedliche Einordnung eines Rechtsträgers, eines Finanzinstruments, der Einkünftezurechnung oder einer Betriebsstätte. Nicht jede abweichende Behandlung stellt jedoch automatisch eine Hybrid Mismatch Arrangement dar.

Bei der Deduction without Inclusion (D/NI) ist eine Zahlung im Quellenstaat abzugsfähig, während die Einnahme im Empfängerstaat nicht besteuert wird. Bei der Double Deduction (DD) wird derselbe Aufwand in zwei Staaten steuerlich abgezogen. Bei Imported Mismatch Arrangements wird eine bestehende Hybrid-Inkongruenz mittelbar in einen dritten Staat übertragen, der dennoch einen steuerlichen Vorteil gewährt.

Abwehrregeln und Verhältnis zur ATAD II

Zur Vermeidung widersprüchlicher Besteuerung entwickelt Action 2 ein abgestuftes System aus Primär- und Sekundärregel: Greift der erste betroffene Staat keine Neutralisierungsmaßnahme auf, soll der zweite Staat entsprechende Gegenmaßnahmen anwenden. Dadurch sollen Vorteile, die allein aus fehlenden gesetzlichen Regelungen entstehen, verhindert werden.

Action 2 besitzt keinen unmittelbar verbindlichen Gesetzescharakter, sondern muss durch nationale Gesetzgeber umgesetzt werden. Die Anti Tax Avoidance Directive II (ATAD II) setzt die wesentlichen Empfehlungen – D/NI, DD, Imported Mismatches, Reverse Hybrids – innerhalb der Europäischen Union um und orientiert sich in weiten Teilen unmittelbar an Action 2.

Praxisbeispiel und Fazit

Eine Unternehmensgruppe nutzt ein hybrides Finanzierungsinstrument zwischen zwei Staaten. Im Quellenstaat werden die Zahlungen als abzugsfähige Zinsen behandelt, im Ansässigkeitsstaat des Empfängers hingegen als steuerfreie Dividenden. Nach Umsetzung der OECD-Empfehlungen wird der Betriebsausgabenabzug im Quellenstaat versagt, da die korrespondierenden Einnahmen nicht besteuert werden.

OECD Action 2 bildet den internationalen Referenzrahmen für die Bekämpfung hybrider Gestaltungen. Für international tätige Unternehmen sind eine sorgfältige Analyse hybrider Sachverhalte sowie die fortlaufende Überprüfung internationaler Strukturen unverzichtbare Bestandteile moderner Steuerplanung.

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