Guido Möller - Strategieberatung

Für alle, die viel unterwegs sind

Wissen, wo Sie steuerpflichtig werden, bevor es so weit ist.

Viele Länder knüpfen die Steuerpflicht an Aufenthaltstage. Wer mehrere Monate im Jahr reist, verliert schnell den Überblick. Die Aufenthalts-Compliance zählt Ihre Tage je Land nach der jeweiligen Regel und warnt Sie 30 Tage vor Erreichen einer Grenze.

Im Mandantenportal inbegriffen · 74 Staaten · Ihre Daten bleiben bei Ihnen

Reisepass mit Einreisestempeln, Bordkarte und Notizbuch auf einem Schreibtisch

Was Sie davon haben

Weniger Rechnen, keine bösen Überraschungen.

Eine ungewollte Steuerpflicht fällt meist erst auf, wenn ein Finanzamt nachfragt. Die Aufenthalts-Compliance dreht das um: Sie wissen es vorher und können Ihre Reise anpassen.

  • Ein Aufenthaltstagebuch, das immer griffbereit ist

    Land und Zeitraum eintragen, jederzeit ändern oder löschen. Kein Excel, keine Notizen-App, keine Stempel zählen.

  • Auf einen Blick sehen, wie viele Tage noch bleiben

    Die Auswertung je Land zeigt gezählte Tage, Grenze und Reststand, gezählt nach der Regel des Landes, etwa mit Mitternachtsregel.

  • Reisen planen, statt hinterher zu rechnen

    Tragen Sie auch künftige Aufenthalte ein. Das Tool zeigt, ob die geplante Reise eine Grenze überschreiten würde.

  • Gewarnt werden, bevor es teuer wird

    Droht eine Grenze in den nächsten 30 Tagen, kommt eine E-Mail. Je Land und Zeitraum nur einmal, kein Dauerfeuer.

  • Die schwierigen Regeln gleich mit erledigt

    US Substantial Presence Test mit gewichteter Dreijahresrechnung und optional die Schengen-Regel 90/180.

  • Im Portal inbegriffen, ohne Mandat

    Kein Abo, keine Testphase. Ihre Reisedaten sieht nur Sie, auch unser Team nicht.

Auswertung je LandBeispiel
  • Spanien183 Tage im Kalenderjahr
    158 / 183
    Alarm: in 25 Tagen
  • Portugal183 Tage in 12 Monaten
    64 / 183
    Im Rahmen
  • USASubstantial Presence Test
    121 / 183 gewichtet
    Im Rahmen
  • Thailand180 Tage im Kalenderjahr
    180 / 180
    Grenze erreicht
So sieht die Auswertung im Portal aus. Zahlen frei erfunden.
  • Regel und Zählweise als Hinweis direkt am Land
  • Hinweis auf Wohnsitz und Lebensmittelpunkt je Land
  • Alle Daten mit einem Klick endgültig löschen

Die Regel am Land

Ab wie vielen Tagen wird es kritisch?

Genau diese Angabe steht im Tool an jedem Land. Probieren Sie es aus, hier ganz ohne Konto. Wohnsitz, Lebensmittelpunkt und Abkommen prüfen Sie mit den Tools zur steuerlichen Ansässigkeit.

74 Staaten sind hinterlegt, darunter die beliebtesten Reise- und Auswanderungsziele.

Amerika

USA

  • 183
    Substantial Presence Test: mindestens 31 Tage im Jahr und Tage + 1/3 Vorjahr + 1/6 Vorvorjahr ≥ 183Zeitraum: gewichtete Dreijahresrechnung
  • Jeder angebrochene Tag zählt (Ausnahmen u. a. Transit unter 24 Stunden, bestimmte Visa-Kategorien).
  • Closer Connection Exception (Form 8840) kann bei weniger als 183 Tagen im laufenden Jahr die Ansässigkeit vermeiden.
  • Green Card begründet die Steuerpflicht unabhängig von den Tagen.

Grundlage: 26 U.S.C. § 7701(b), IRS Publication 519

Was das Tool für Sie zählt

Regel je Land

Tagesgrenze, Zählzeitraum und Zählweise direkt am Land, mit Hinweis auf Wohnsitz und Lebensmittelpunkt.

US Substantial Presence Test

Gewichtete Dreijahresrechnung: 31 Tage im laufenden Jahr und 183 gewichtete Tage über drei Jahre.

Alarm 30 Tage vorher

Wenn Ihre geplanten Aufenthalte eine Grenze erreichen würden, erfahren Sie es, bevor es passiert.

Schengen 90/180

Optional mitgezählt: wie viele Tage im Schengen-Raum innerhalb von 180 Tagen noch verbleiben.

In drei Schritten

Von der Registrierung zum ersten Alarm

  1. 1.

    Zugang einrichten

    Zugang zum Mandantenportal anlegen und die E-Mail bestätigen. Danach landen Sie direkt im Tool.

  2. 2.

    Aufenthalte erfassen

    Land und Zeitraum eintragen, mehr nicht. Das Tool zählt die Tage nach der Regel des jeweiligen Landes.

  3. 3.

    Rechtzeitig gewarnt werden

    Droht eine Tagesgrenze in den nächsten 30 Tagen, erhalten Sie eine E-Mail. Je Land und Zeitraum nur einmal.

Datenschutz

Ihre Reisedaten gehören Ihnen.

Gespeichert werden nur Land und Zeitraum, keine Orte, keine Flugdaten, kein Standort. Unser Team sieht die Einträge nicht, auch nicht bei einer Einwahl zur Unterstützung. Gelöschte Einträge sind sofort weg.

Zur Datenschutzerklärung

Im selben Portal

Und wenn Sie eine Gesellschaft haben

  • Gesellschaften anlegen und alle Fristen an einem Ort sehen
  • Form-5472- und FBAR-Selbsttest für US-Gesellschaften
  • Dokumente sicher ablegen, vertraulicher Draht zu Ihrem Ansprechpartner

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Was kostet das Tool?

Die Aufenthalts-Compliance ist für alle Nutzer des Mandantenportals inbegriffen. Es fällt kein Honorar an, und ein laufendes Mandat ist nicht erforderlich.

Wer sieht meine Reisedaten?

Nur Sie. Gespeichert werden ausschließlich Land und Zeitraum Ihrer Aufenthalte. Unser Team hat darauf keinen Zugriff, auch nicht bei einer technischen Einwahl in Ihr Portal. Sie können jeden Eintrag jederzeit löschen.

Reicht die Tageszählung, um eine Steuerpflicht auszuschließen?

Nein. Die Tageszählung ist ein Frühwarnsystem. Eine ständige Wohnung, der Mittelpunkt der Lebensinteressen oder ein Doppelbesteuerungsabkommen können unabhängig von den Tagen eine Rolle spielen. Diese Punkte zeigt das Tool je Land als Hinweis an, prüfen kann es sie nicht.

Wie aktuell sind die Regeln?

Der Regelkatalog wird laufend gepflegt, das Datum der letzten Prüfung steht im Tool. Er enthält die beliebtesten Reise- und Auswanderungsziele, die USA mit dem Substantial Presence Test und die Schengen-Regel.

Muss ich eine Firma anlegen?

Nein. Das Tool funktioniert ohne Gesellschaft. Wenn Sie eine haben, lohnt es sich trotzdem: Im selben Portal sehen Sie dann auch deren Fristen und Meldepflichten.

Die Aufenthalts-Compliance ist ein Hilfsmittel zur Tageszählung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Ob eine Steuerpflicht besteht, hängt neben den Aufenthaltstagen von weiteren Umständen ab, etwa Wohnsitz, Lebensmittelpunkt und Doppelbesteuerungsabkommen. Die Beurteilung im Einzelfall erfolgt durch dafür zugelassene Berufsträger.