Guido Möller - Strategieberatung

Transparenz: meine Rolle, meine Zahlen, meine Interessen

Stand: 3. August 2026

Ich veröffentliche Analysen zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht und zu der Frage, was sie für ortsunabhängig arbeitende Unternehmer bedeutet. Weil dabei regelmäßig gefragt wird, woher ich komme und woran ich verdiene, steht hier beides vollständig.

Was ich mache und in welchem Umfang

Ich bin als Corporate Service Provider tätig und habe in dieser Rolle über 1.400 US-amerikanische Gesellschaften gegründet und verwaltet — für Kanzleien, Investoren und Unternehmen mit US-Geschäft, die solche Gesellschaften als Zweckgesellschaften einsetzen und für Einzelunternehmer.

Wie viele dieser Einzelunternehmer ortsunabhängig und ohne feste steuerliche Ansässigkeit gearbeitet haben, weiß ich nicht. Ein Corporate Service Provider gründet und verwaltet; er erhebt nicht, wo seine Auftraggeber steuerlich ansässig sind und dürfte es auch nicht beurteilen. Dass es solche Fälle gab, halte ich für sehr wahrscheinlich. Eine Zahl nenne ich nicht, weil ich keine belastbare habe.

Das sage ich, bevor jemand anders danach fragt.

Meine Leistung war die Gründung und die Verwaltung, nicht die Beurteilung der steuerlichen Lage meiner Auftraggeber. Das war weder beauftragt noch Aufgabe eines Corporate Service Providers. Steuerliche Fragen habe ich in Gesprächen von jeher an Berufsträger verwiesen; daran hat sich nichts geändert. Neu ist nicht die Grenze, sondern dass sie inzwischen schriftlich auf jeder meiner Seiten steht, statt nur im Gespräch zu fallen.

Bei internationalen Strukturen arbeite ich mit lokalen Beratern in den jeweiligen Jurisdiktionen zusammen und koordiniere deren Arbeit. Wenn Mandanten das Ergebnis mir zuschreiben, freut mich das — die steuerrechtliche Beurteilung im jeweiligen Land kommt von den dortigen Berufsträgern und die deutsche kommt von deutschen.

Und ich bin Strategieberater. Das ist die Arbeit, die meine Veröffentlichungen zeigen: einen unübersichtlichen Sachverhalt so weit zu zerlegen, bis die Fragen übrig bleiben, an denen eine Entscheidung tatsächlich hängt.

Wer die Zahl für einen Widerspruch zu meinen Veröffentlichungen hält, hat mein Argument nicht gelesen.

Was ich nicht kritisiere

Die US LLC ist eine Rechtsform nach amerikanischem Recht. Sie ist weder Held noch Bösewicht. Wie jede Rechtsform ist sie ein Werkzeug und die Frage ist nicht, ob es zulässig ist, sondern wofür es benutzt wird und ob die Umstände zu ihm passen.

Ich habe zu keinem Zeitpunkt Steuerfreiheit als Verkaufsargument benutzt. Ich halte das auch heute für den Kern des Problems: nicht die Gesellschaft, sondern das Versprechen, das mit ihr verkauft wird.

Was ich prüfe

Nicht die Rechtsform, sondern ihre Kombination mit fehlender steuerlicher Ansässigkeit.

Das ist keine rhetorische Abgrenzung, sondern das Ergebnis meiner Analysen: Ob eine Gesellschaft dazwischengeschaltet ist oder nicht, entscheidet nach den einschlägigen Normen über die Anspruchsgrundlage – nicht über das Ergebnis. Wer diese Herleitung nachprüfen will, findet sie in meinen Veröffentlichungen vollständig, mit Fundstellen.

Wie ich dazu gekommen bin und warum erst jetzt

Die Prüfung des deutschen Außensteuerrechts ist nicht die Aufgabe eines Corporate Service Providers. Wer Gesellschaften gründet und verwaltet, beurteilt nicht, wie die Einkünfte seiner Auftraggeber in deren Wohnsitzstaat zu behandeln sind. Das ist keine Bequemlichkeit, sondern dieselbe Zuständigkeitsgrenze, die ich heute überall ziehe.

Ende 2025 ist mir in der öffentlichen Kommunikation zu diesem Thema etwas aufgefallen, das sich nicht zusammenfügte: Warnungen und Beschwichtigungen zur selben Frage, nebeneinander. Das hat mich stutzig gemacht und daraufhin habe ich mich der Sache angenommen. Seitdem befasse ich mich mit § 2 AStG und veröffentliche, was ich dabei herausfinde. Die Arbeit ist meine eigene.

Ob das, was dabei herauskommt, ein reales Risiko beschreibt, entscheidet weder mein Ruf noch der eines anderen. Das entscheidet der Gesetzestext. Deshalb nenne ich jede Fundstelle – und deshalb benenne ich auch die Stellen, an denen die Sache offen ist.

Woran ich verdiene

An der Gründung und Verwaltung von Gesellschaften, an deren geordneter Beendigung einschließlich der US-Meldepflichten und an strategischer Einordnung.

Die steuerliche und steuerstrafrechtliche Beurteilung in Deutschland gehört nicht dazu. Dafür verweise ich an dafür zugelassene Berufsträger. Für diese Vermittlung erhalte ich nichts.

Sie hören also niemandem zu, der neutral ist. Sie hören jemandem zu, der offenlegt, woran er verdient und dessen Argumente Sie an den genannten Fundstellen selbst nachprüfen können. Das ist der Unterschied, auf den es mir ankommt.