Methodenartikel

Art. 23 OECD-MA – Freistellungs- und Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Executive Summary
  • Der Methodenartikel eines DBA regelt, wie eine Doppelbesteuerung konkret vermieden wird.
  • Die beiden wichtigsten Methoden sind die Freistellungsmethode und die Anrechnungsmethode.
  • Der Methodenartikel entscheidet häufig über die tatsächliche Steuerbelastung internationaler Einkünfte.
  • Ohne den Methodenartikel könnten Einkünfte in mehreren Staaten gleichzeitig besteuert werden.

Die zwei Methoden

Freistellungsmethode

Der Ansässigkeitsstaat verzichtet auf die Besteuerung der ausländischen Einkünfte. Die Einkünfte werden steuerfrei gestellt.

Typisch bei: Betriebsstättengewinne, bestimmte Unternehmenseinkünfte, bestimmte Immobilienerträge

Anrechnungsmethode

Der Ansässigkeitsstaat besteuert die Einkünfte weiterhin. Die im Ausland gezahlte Steuer wird jedoch angerechnet.

Typisch bei: Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Kapitalerträge

Progressionsvorbehalt

Bei der Freistellungsmethode werden die Einkünfte zwar freigestellt, können jedoch den Steuersatz für die übrigen Einkünfte beeinflussen. Dies wird als Progressionsvorbehalt bezeichnet.

Typische Fehler

Nur Quellenbesteuerung betrachten

Die Gesamtbelastung wird dadurch falsch eingeschätzt.

Anrechnung und Freistellung verwechseln

Die wirtschaftlichen Auswirkungen unterscheiden sich erheblich.

DBA-Regelungen ignorieren

Nationale Vorschriften werden häufig isoliert betrachtet.

Progressionsvorbehalt übersehen

Auch freigestellte Einkünfte können steuerliche Auswirkungen haben.

Fazit

Der Methodenartikel ist eine der wichtigsten Vorschriften jedes Doppelbesteuerungsabkommens. Er entscheidet darüber, wie eine Doppelbesteuerung konkret vermieden wird und bestimmt damit häufig die tatsächliche Steuerbelastung internationaler Einkünfte.

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