Methodenartikel
Art. 23 OECD-MA – Freistellungs- und Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
- —Der Methodenartikel eines DBA regelt, wie eine Doppelbesteuerung konkret vermieden wird.
- —Die beiden wichtigsten Methoden sind die Freistellungsmethode und die Anrechnungsmethode.
- —Der Methodenartikel entscheidet häufig über die tatsächliche Steuerbelastung internationaler Einkünfte.
- —Ohne den Methodenartikel könnten Einkünfte in mehreren Staaten gleichzeitig besteuert werden.
Die zwei Methoden
Freistellungsmethode
Der Ansässigkeitsstaat verzichtet auf die Besteuerung der ausländischen Einkünfte. Die Einkünfte werden steuerfrei gestellt.
Typisch bei: Betriebsstättengewinne, bestimmte Unternehmenseinkünfte, bestimmte Immobilienerträge
Anrechnungsmethode
Der Ansässigkeitsstaat besteuert die Einkünfte weiterhin. Die im Ausland gezahlte Steuer wird jedoch angerechnet.
Typisch bei: Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Kapitalerträge
Progressionsvorbehalt
Bei der Freistellungsmethode werden die Einkünfte zwar freigestellt, können jedoch den Steuersatz für die übrigen Einkünfte beeinflussen. Dies wird als Progressionsvorbehalt bezeichnet.
Typische Fehler
Nur Quellenbesteuerung betrachten
Die Gesamtbelastung wird dadurch falsch eingeschätzt.
Anrechnung und Freistellung verwechseln
Die wirtschaftlichen Auswirkungen unterscheiden sich erheblich.
DBA-Regelungen ignorieren
Nationale Vorschriften werden häufig isoliert betrachtet.
Progressionsvorbehalt übersehen
Auch freigestellte Einkünfte können steuerliche Auswirkungen haben.
Fazit
Der Methodenartikel ist eine der wichtigsten Vorschriften jedes Doppelbesteuerungsabkommens. Er entscheidet darüber, wie eine Doppelbesteuerung konkret vermieden wird und bestimmt damit häufig die tatsächliche Steuerbelastung internationaler Einkünfte.
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