Internationale Steuerpflicht
§ 6 AStG – Wegzugsbesteuerung
Executive Summary
- § 6 AStG regelt die sogenannte Wegzugsbesteuerung bei Anteilen an Kapitalgesellschaften.
- Die Vorschrift kann bereits durch den Wegzug einer natürlichen Person ins Ausland ausgelöst werden, ohne dass tatsächlich Anteile verkauft werden.
- Ziel der Regelung ist es, in Deutschland entstandene Wertsteigerungen vor dem Wegzug steuerlich zu erfassen.
- Die Wegzugsbesteuerung gehört zu den wichtigsten steuerlichen Risiken bei internationalen Wegzugsplanungen.
- Unternehmer, Gesellschafter und Investoren sollten die Vorschrift vor jedem steuerlichen Wegzug prüfen.
Definition
§ 6 AStG regelt die Besteuerung von Wertsteigerungen in Anteilen an Kapitalgesellschaften bei Wegzug ins Ausland.
Der Grundgedanke der Vorschrift lautet: Wurden Wertsteigerungen während der deutschen Steuerpflicht aufgebaut, soll Deutschland diese Wertzuwächse besteuern können, bevor das Besteuerungsrecht durch den Wegzug verloren geht.
Hierzu fingiert das Gesetz einen Verkauf der Gesellschaftsanteile zum Zeitpunkt des Wegzugs, obwohl tatsächlich keine Veräußerung stattgefunden hat. Die Steuer entsteht somit auf einen fiktiven Veräußerungsgewinn.
Praktische Bedeutung
Die Wegzugsbesteuerung betrifft insbesondere:
- •GmbH-Gesellschafter
- •Unternehmer
- •Startup-Gründer
- •Holdinggesellschaften
- •Investoren
- •Gesellschafter internationaler Unternehmensgruppen
Die Vorschrift kann erhebliche Steuerfolgen auslösen, obwohl keinerlei Liquidität zufließt. Gerade bei erfolgreichen Unternehmen können dadurch hohe Steuerbeträge entstehen.
Wann greift die Wegzugsbesteuerung?
Natürliche Person
Die Regelung richtet sich grundsätzlich an natürliche Personen. Kapitalgesellschaften werden nicht von § 6 AStG erfasst.
Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
Die Person muss Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten – typische Beispiele sind GmbH, UG, AG, ausländische Kapitalgesellschaften und bestimmte Holdinggesellschaften.
Wesentliche Beteiligung
Die Beteiligung muss die Voraussetzungen des § 17 EStG erfüllen. Regelmäßig ist dies der Fall, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre unmittelbar oder mittelbar mindestens 1 % der Gesellschaftsanteile gehalten wurde.
Wegzug
Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet – typischerweise durch Aufgabe des Wohnsitzes, Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts oder Verlagerung der steuerlichen Ansässigkeit.
Was sind stille Reserven?
Die Wegzugsbesteuerung knüpft an sogenannte stille Reserven an. Stille Reserven sind Wertsteigerungen, die bisher steuerlich noch nicht realisiert wurden.
Beispiel:
Anschaffungskosten der GmbH-Anteile: 25.000 EUR
Aktueller Unternehmenswert: 2.000.000 EUR
Die Differenz stellt eine stille Reserve dar, die durch § 6 AStG steuerlich erfasst werden kann.
Stundung der Wegzugssteuer
Der Gesetzgeber sieht unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten zur Stundung vor. Die konkreten Voraussetzungen hängen insbesondere davon ab:
- •in welchen Staat der Wegzug erfolgt
- •ob bestimmte Mitwirkungspflichten erfüllt werden
- •ob spätere Veräußerungen erfolgen
Die Stundungsregelungen wurden in den vergangenen Jahren mehrfach geändert.
Typische Fehler
Wegzug mit Steuerfreiheit verwechseln
Viele Personen gehen davon aus, dass der Wegzug sämtliche deutschen Besteuerungsrechte beendet.
Beteiligungen unterschätzen
Bereits relativ kleine Beteiligungen können die Voraussetzungen erfüllen.
Fehlende Unternehmensbewertung
Die wirtschaftlichen Auswirkungen werden häufig nicht vorab berechnet.
Fokus auf den Zielstaat
Die steuerlichen Folgen des Wegzugs in Deutschland werden oft stärker unterschätzt als die Besteuerung im neuen Wohnsitzstaat.
Risiken
Hohe Steuerbelastungen
Die Steuer kann erhebliche Beträge erreichen, insbesondere bei stark gewachsenen Unternehmenswerten.
Liquiditätsprobleme
Die Steuer entsteht häufig ohne tatsächlichen Mittelzufluss.
Wegzugshemmnisse
Geplante Auswanderungen können wirtschaftlich erschwert werden.
Konflikte mit Finanzbehörden
Die Bewertung von Gesellschaftsanteilen gehört regelmäßig zu den Streitpunkten bei Wegzügen.
Fazit
§ 6 AStG regelt die Besteuerung stiller Reserven bei Kapitalgesellschaftsanteilen im Zeitpunkt des Wegzugs aus Deutschland. Die Vorschrift fingiert einen Verkauf der Beteiligung und ermöglicht dadurch die Besteuerung von Wertsteigerungen, die während der deutschen Steuerpflicht entstanden sind.
Für Unternehmer, Gesellschafter und Investoren gehört die Wegzugsbesteuerung zu den wichtigsten Vorschriften des internationalen Steuerrechts. Wer einen Wegzug plant, sollte die Auswirkungen des § 6 AStG frühzeitig analysieren, da die steuerlichen Folgen erheblich sein können.
Persönliche Beratung
Sie planen einen Wegzug ins Ausland?
Lassen Sie uns gemeinsam analysieren, welche steuerlichen Konsequenzen in Ihrer Situation zu erwarten sind und welche Gestaltungsoptionen bestehen.
Termin vereinbaren