Die KI-Kennzeichnungspflicht ist da

Über diese Folge
Seit dem 2. August gilt sie: die KI-Kennzeichnungspflicht aus der EU-KI-Verordnung – bußgeldbewehrt mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Weltumsatzes. Betroffen ist fast jeder, der KI einsetzt: der Chatbot auf der Website, das KI-Bild in der Werbung, der automatisierte Newsletter. Diese Folge räumt außerdem das größte Missverständnis ab: Eine Nachrüstpflicht für Altinhalte zum 2. Dezember gibt es nicht – das Datum betrifft die Hersteller generativer Systeme, nicht deren Nutzer. Was für Ihren Bestand wirklich gilt, welche Text-Ausnahme trotzdem fast jeden betrifft – und warum in der Regulierung eine Positionierungschance steckt: Wenn Künstlichkeit gekennzeichnet wird, wird das Echte zum Premiumsignal.
