Entgelttransparenz: Das Gesetz, das es nicht gibt – und trotzdem wirkt

Über diese Folge
Eine Konstellation, die es selten gibt und die genau deshalb strategisch interessant ist: ein Gesetz, das es nicht gibt – und das trotzdem wirkt. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte bis zum 7. Juni in deutsches Recht umgesetzt werden müssen; passiert ist nichts, mit einem Umsetzungsgesetz wird frühestens 2027 gerechnet. Viele Unternehmen atmen auf: kein Gesetz, keine Pflicht. Genau das ist die Falle. Für öffentliche Arbeitgeber gilt die Richtlinie bereits unmittelbar, die Gerichte legen bestehendes Recht schon heute richtlinienkonform aus – und vor allem: Der erste Transparenzbericht wird sich auf Daten stützen, die jetzt entstehen. Wer dieses Jahr als Wartesaal behandelt, hat 2027 ein Problem, das sich rückwirkend nicht mehr lösen lässt. In dieser Folge: was kommt (Spannen in Ausschreibungen, das Ende der Gehaltshistorien-Frage, Auskunftsansprüche, Berichtspflichten ab hundert Beschäftigten, die Fünf-Prozent-Schwelle), die fünf Hausaufgaben für Arbeitgeber, der Perspektivwechsel für Ihre eigene nächste Gehaltsverhandlung – und ein Praxisfall, der zeigt, warum das Vakuum ein Geschenk an die Vorbereiteten ist.
