DBA Tie-Breaker Simulator
Sind Sie nach nationalem Recht in zwei Staaten ansässig, entscheidet die Tie-Breaker-Regel des Doppelbesteuerungsabkommens (Art. 4 Abs. 2 OECD-Musterabkommen) kaskadenartig, welcher Staat als Ansässigkeitsstaat gilt: zuerst die ständige Wohnstätte, dann der Mittelpunkt der Lebensinteressen, der gewöhnliche Aufenthalt und schließlich die Staatsangehörigkeit. Dieser Simulator bildet die Kaskade Schritt für Schritt nach. Er dient der Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung.
Ständige Wohnstätte.
Mittelpunkt der Lebensinteressen.
Gewöhnlicher Aufenthalt.
Staatsangehörigkeit.
Der DBA-Tie-Breaker (Art. 4 Abs. 2 OECD-MA) entscheidet bei Doppelansässigkeit kaskadenartig, welcher Staat als Ansässigkeitsstaat gilt. Zunächst der Vertragsstaat.
Bitte beantworten Sie die Pflichtfragen, um fortzufahren.
Tie-Breaker & Ansässigkeit
Ob ständige Wohnstätte, Lebensmittelpunkt oder gewöhnlicher Aufenthalt – im Streitfall zählt der Nachweis. Vereinbaren Sie ein vertrauliches Gespräch, um Ihre Tie-Breaker-Position frühzeitig abzusichern und ein Verständigungsverfahren zu vermeiden.
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