DBA Tie-Breaker Simulator

Bei Doppelansässigkeit:
welcher Staat gewinnt?

Sind Sie nach nationalem Recht in zwei Staaten ansässig, entscheidet die Tie-Breaker-Regel des Doppelbesteuerungsabkommens (Art. 4 Abs. 2 OECD-Musterabkommen) kaskadenartig, welcher Staat als Ansässigkeitsstaat gilt: zuerst die ständige Wohnstätte, dann der Mittelpunkt der Lebensinteressen, der gewöhnliche Aufenthalt und schließlich die Staatsangehörigkeit. Dieser Simulator bildet die Kaskade Schritt für Schritt nach. Er dient der Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Stufe 1

Ständige Wohnstätte.

Stufe 2

Mittelpunkt der Lebensinteressen.

Stufe 3

Gewöhnlicher Aufenthalt.

Stufe 4

Staatsangehörigkeit.

Schritt 1/5Ausgangslage

Der DBA-Tie-Breaker (Art. 4 Abs. 2 OECD-MA) entscheidet bei Doppelansässigkeit kaskadenartig, welcher Staat als Ansässigkeitsstaat gilt. Zunächst der Vertragsstaat.

Welcher andere Vertragsstaat steht neben Deutschland in Frage?

Wird im Bericht als Vertragsstaat angezeigt.

Besteht zwischen Deutschland und diesem Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Bitte beantworten Sie die Pflichtfragen, um fortzufahren.

Tie-Breaker & Ansässigkeit

Den Tie-Breaker nicht dem Zufall überlassen
Jede Stufe der Kaskade muss belastbar dokumentiert sein.

Ob ständige Wohnstätte, Lebensmittelpunkt oder gewöhnlicher Aufenthalt – im Streitfall zählt der Nachweis. Vereinbaren Sie ein vertrauliches Gespräch, um Ihre Tie-Breaker-Position frühzeitig abzusichern und ein Verständigungsverfahren zu vermeiden.

Jetzt Erstgespräch vereinbaren
Vertraulich
Spezialisiert
Individuell
Diskret