Die Entstehung und Entwicklung der Doppelbesteuerungsabkommen
Das Wesentliche in Kürze
- Die heutigen Doppelbesteuerungsabkommen sind das Ergebnis eines jahrzehntelangen internationalen Abstimmungsprozesses, der als Antwort auf die Globalisierung des 19. und 20. Jahrhunderts entstand.
- Vor den ersten DBA existierten ausschließlich nationale Steuergesetze ohne Abstimmung – unterschiedliche Anknüpfungspunkte (Wohnsitz, Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, Quelle) führten regelmäßig zu Mehrfachbesteuerung.
- Der Völkerbund legte in den 1920er Jahren die wissenschaftlichen Grundlagen; die OECD entwickelte später das prägende OECD-Musterabkommen, die UNO ein ergänzendes UN-Musterabkommen zugunsten der Quellenstaaten.
- Das Verständnis der historischen Entwicklung erleichtert die Einordnung heutiger Regelungen – insbesondere weil ältere DBA teils abweichende Regelungssysteme enthalten und Abkommen laufend fortentwickelt werden.
Ausgangslage und Bedeutung
Doppelbesteuerungsabkommen sind heute ein selbstverständlicher Bestandteil des internationalen Steuerrechts. Nahezu jeder wirtschaftlich bedeutende Staat verfügt über ein umfangreiches Netz bilateraler Steuerabkommen. Diese Entwicklung ist jedoch das Ergebnis eines jahrzehntelangen internationalen Abstimmungsprozesses.
Mit der zunehmenden Globalisierung im 19. und 20. Jahrhundert entstanden immer häufiger grenzüberschreitende wirtschaftliche Tätigkeiten. Unternehmen investierten im Ausland, Arbeitnehmer wurden international eingesetzt und Kapital floss über Staatsgrenzen hinweg. Gleichzeitig beanspruchten mehrere Staaten das Recht, dieselben Einkünfte zu besteuern. Ohne abgestimmte Regeln führte dies regelmäßig zu wirtschaftlich belastenden Doppelbesteuerungen.
Die Situation vor den ersten DBA
Vor Einführung internationaler Steuerabkommen existierten ausschließlich nationale Steuergesetze. Jeder Staat bestimmte eigenständig, wer steuerpflichtig war, welche Einkünfte besteuert wurden, wann eine Steuerpflicht entstand und welche Besteuerungsrechte beansprucht wurden. Eine Abstimmung zwischen verschiedenen Staaten fand regelmäßig nicht statt.
Mehrere Staaten konnten gleichzeitig eine Besteuerung beanspruchen, regelmäßig aufgrund unterschiedlicher Anknüpfungspunkte:
- Wohnsitz
- gewöhnlicher Aufenthalt
- Staatsangehörigkeit
- Ort der Einkünfte
- Unternehmensstandort
Dadurch wurde derselbe wirtschaftliche Vorgang teilweise mehrfach besteuert. Zur Lösung schlossen einzelne Staaten erste bilaterale Steuerabkommen, die häufig noch sehr unterschiedlich ausgestaltet waren.
Völkerbund und Nachkriegsentwicklung
In den 1920er Jahren begann der Völkerbund erstmals mit einer systematischen wissenschaftlichen Untersuchung internationaler Doppelbesteuerungen. Hierbei wurden Grundlagen für internationale Besteuerungsrechte, Ansässigkeitsregeln, die Aufteilung der Besteuerungsrechte und zukünftige Musterabkommen entwickelt – Arbeiten, die das internationale Steuerrecht bis heute beeinflussen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm der internationale Handel erheblich zu. Es entstanden multinationale Unternehmen, internationale Kapitalmärkte, globale Investitionsströme und internationale Unternehmensgruppen. Der Bedarf an einheitlichen steuerlichen Regeln wuchs entsprechend.
OECD- und UN-Musterabkommen
Eine zentrale Bedeutung gewann später die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Sie entwickelte das OECD-Musterabkommen, Kommentierungen, Auslegungshilfen und Empfehlungen für Vertragsstaaten. Das OECD-Muster bildet heute die Grundlage zahlreicher Doppelbesteuerungsabkommen.
Neben der OECD entwickelte auch die Organisation der Vereinten Nationen ein eigenes Musterabkommen. Dieses berücksichtigt verstärkt die Interessen von Entwicklungsstaaten, Schwellenländern und Quellenstaaten und ergänzt das OECD-Muster um alternative Lösungsansätze.
Weltweite DBA-Netze und laufende Weiterentwicklung
Heute verfügen zahlreiche Staaten über umfangreiche Netze bilateraler Steuerabkommen, die Industriestaaten, Schwellenländer, Entwicklungsstaaten und internationale Finanzzentren umfassen. Dadurch können grenzüberschreitende Sachverhalte wesentlich einheitlicher behandelt werden.
Das internationale Steuerrecht entwickelt sich fortlaufend weiter. DBA werden regelmäßig an wirtschaftliche Entwicklungen, neue Geschäftsmodelle, die Digitalisierung, internationale Steuerstandards und zwischenstaatliche Erfahrungen angepasst. Diese kontinuierliche Zusammenarbeit – Vertragsverhandlungen, gegenseitige Abstimmung, Informationsaustausch und gemeinsame Auslegung – bildet eine wesentliche Grundlage des modernen internationalen Steuerrechts.
Praxisbeispiel, typische Fehler und Empfehlungen
Ein international tätiger Konzern erzielt Einkünfte in mehreren Staaten. Die heutige koordinierte Besteuerung dieser Einkünfte beruht nicht auf einzelnen nationalen Gesetzen, sondern auf einem jahrzehntelang entwickelten Netz bilateraler DBA, die auf gemeinsamen internationalen Grundprinzipien beruhen.
In der Praxis wird häufig übersehen, dass DBA historisch gewachsen sind, dass verschiedene Musterabkommen existieren, dass ältere DBA teilweise andere Regelungssysteme enthalten und dass internationale Entwicklungen laufend Änderungen bewirken. Unternehmen und Berater sollten daher die historische Entwicklung der DBA kennen, die Bedeutung von OECD- und UN-Muster verstehen, internationale Entwicklungen beobachten, bestehende Abkommen regelmäßig überprüfen und nationale wie internationale Regelungen gemeinsam betrachten.
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