CFC-Regeln und UK-Gesellschaften
Das Wesentliche in Kürze
- Seit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitglied mehr – das verändert den Zugang zum Motivtest.
- Das UK gehört auch nicht zum EWR, sodass die Escape-Möglichkeit eingeschränkt ist.
- Der UK-Körperschaftsteuersatz liegt teils über, teils nahe der Niedrigbesteuerungsschwelle.
- Maßgeblich bleibt die effektive Belastung der konkreten passiven Einkünfte.
- UK-Gesellschaften erfordern seit dem Brexit eine genauere CFC-Prüfung als früher.
Die Zäsur durch den Brexit
Vor dem Brexit war das UK EU-Mitglied, und der Motivtest stand wie bei anderen EU-Staaten offen. Mit dem Austritt hat sich diese Ausgangslage grundlegend geändert.
Das UK ist seither weder EU- noch EWR-Mitglied. Damit verliert es den privilegierten Zugang zur europarechtlich begründeten Escape-Klausel.
Folgen für den Motivtest
Der Motivtest ist in seiner vollen Wirkung an die Niederlassungsfreiheit und damit an EU/EWR geknüpft. Für das UK als Drittstaat ist er deshalb nicht in gleicher Weise eröffnet.
Dieselbe Gesellschaft hätte vor dem Brexit den Escape nutzen können – danach möglicherweise nicht mehr.
UK-Strukturen, die auf den EU-Escape gebaut waren, müssen deshalb neu bewertet werden.
Die Besteuerungshöhe im UK
Der britische Körperschaftsteuersatz ist in den letzten Jahren gestiegen und liegt für viele Gesellschaften nahe oder über der deutschen Referenzschwelle. Das kann das Niedrigbesteuerungsmerkmal entschärfen.
Entscheidend bleibt aber die effektive Belastung der konkreten passiven Einkünfte – nicht der allgemeine Satz. Sonderregime oder Ermäßigungen können die effektive Last senken.
Die differenzierte Prüfung
Bei UK-Gesellschaften lohnt sich eine genaue Einzelfallprüfung:
- Wie hoch ist die effektive Belastung der passiven Einkünfte?
- Liegt überhaupt Niedrigbesteuerung vor?
- Ist mangels EU/EWR der Motivtest versperrt?
- Gibt es echte Substanz im UK?
Je nach Antwort kann eine UK-Gesellschaft unproblematisch oder klar hinzurechnungspflichtig sein.
Substanz bleibt der Anker
Unabhängig vom Escape gilt: Eine UK-Gesellschaft mit echtem Geschäft, Personal und realer Tätigkeit erzielt regelmäßig aktive Einkünfte und steht damit außerhalb der Hinzurechnung.
Die Substanzfrage ist deshalb auch hier der verlässlichste Maßstab.
Fazit
Der Brexit hat UK-Gesellschaften aus dem privilegierten EU/EWR-Bereich herausgelöst. Der höhere Steuersatz kann die Niedrigbesteuerung entschärfen, der fehlende Motivtest verschärft aber die Lage bei passiven Einkünften.
Der nächste Artikel behandelt eine besonders passive Kategorie von Gesellschaften: Investmentgesellschaften.
Fachliche Einordnung
Ihre Situation gehört in fachkundige Hände
Die Fachbibliothek vermittelt Grundlagen. Ihre konkrete Konstellation – mit allen Wohnsitz-, Ansässigkeits- und Strukturfragen – verdient eine individuelle Prüfung.
Jetzt Erstgespräch vereinbaren