Block 5 · Hybride Strukturen & Anti-Hybrid-Regeln

DAC6-Meldepflichten und hybride Gestaltungen

Das Wesentliche in Kürze

  • DAC6 (Richtlinie (EU) 2018/822) begründet Meldepflichten für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen, um potenziell aggressive Strukturen frühzeitig zu erkennen.
  • Hybride Gestaltungen gehören ausdrücklich zu den erfassten Bereichen; maßgeblich ist, ob gesetzliche Kennzeichen (Hallmarks) erfüllt sind.
  • Eine Meldepflicht bedeutet nicht, dass eine Gestaltung rechtswidrig ist – Meldung und materielle steuerliche Beurteilung sind voneinander unabhängig.
  • Zur Meldung verpflichtet sein können Intermediäre (Berater, Banken) oder in bestimmten Fällen der Steuerpflichtige selbst; die Informationen werden zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht.
  • Die DAC6-Prüfung sollte fester Bestandteil sämtlicher grenzüberschreitender Strukturierungsprozesse sein.

Begriff und Grundlagen

Die Einführung der europäischen Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen durch die Richtlinie (EU) 2018/822 (DAC6) hat die Transparenz im internationalen Steuerrecht erheblich erweitert. Ziel ist es, potenziell aggressive grenzüberschreitende Gestaltungen frühzeitig zu erkennen und den Steuerverwaltungen Informationen zur Verfügung zu stellen.

DAC6 erfasst grenzüberschreitende Sachverhalte, bestimmte gesetzlich definierte Kennzeichen, Intermediäre und Steuerpflichtige sowie den automatischen Informationsaustausch. Hybride Gestaltungen gehören ausdrücklich zu den erfassten Bereichen; die Meldepflicht bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Gestaltung rechtswidrig oder missbräuchlich ist.

Zweck und Rechtsgrundlagen

Die DAC6-Regelungen dienen der frühzeitigen Erkennung potenziell aggressiver Gestaltungen, der Verbesserung der internationalen Transparenz, der Förderung der Zusammenarbeit der Finanzverwaltungen, der Bekämpfung grenzüberschreitender Steuervermeidung, der Schaffung einer unionsweiten Informationsbasis und der Unterstützung steuerlicher Risikoanalysen.

Beeinflusst werden die Meldepflichten insbesondere durch DAC6, die Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, nationale Umsetzungsgesetze sowie das OECD-BEPS-Projekt und OECD Action 12 (Mandatory Disclosure Rules).

Verhältnis zu hybriden Gestaltungen

Hybride Gestaltungen gehören ausdrücklich zu den von DAC6 erfassten Bereichen. Relevant sind insbesondere:

  • hybride Rechtsträger
  • hybride Finanzinstrumente
  • hybride Betriebsstätten
  • Deduction without Inclusion
  • Double Deduction
  • importierte Inkongruenzen

Nicht jede hybride Gestaltung ist meldepflichtig; maßgeblich sind die gesetzlichen Kennzeichen.

Die Hallmarks und der Main-Benefit-Test

DAC6 arbeitet mit sogenannten Kennzeichen (Hallmarks), die bestimmte Merkmale grenzüberschreitender Gestaltungen beschreiben. Für hybride Gestaltungen sind insbesondere Kennzeichen der Kategorie C, grenzüberschreitende Zahlungen, steuerliche Inkongruenzen, doppelte Berücksichtigungen und unterschiedliche Qualifikationen relevant.

Einige Hallmarks setzen zusätzlich voraus, dass der steuerliche Vorteil einer der wesentlichen Vorteile der Gestaltung ist (Main-Benefit-Test). Bei verschiedenen hybriden Gestaltungen ist dieser Test jedoch nicht erforderlich.

Meldepflichtige Personen und Inhalt der Meldung

Zur Meldung verpflichtet sein können Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Banken, sonstige Intermediäre und in bestimmten Fällen der Steuerpflichtige selbst. Wer die Meldung vorzunehmen hat, richtet sich nach den nationalen Vorschriften.

Die Meldung umfasst regelmäßig eine Beschreibung der Gestaltung, die beteiligten Staaten und Personen, die anwendbaren Hallmarks, die wirtschaftlichen Zusammenhänge, den Zeitpunkt der Umsetzung und die nationalen Rechtsgrundlagen. Nach der Meldung werden die Informationen zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ausgetauscht.

Verhältnis zu den Anti-Hybrid-Regelungen

Die DAC6-Meldepflicht ersetzt die materiellen Anti-Hybrid-Regelungen nicht. Beide Systeme bestehen nebeneinander: DAC6 verlangt die Offenlegung bestimmter Gestaltungen, während die Anti-Hybrid-Regelungen prüfen, ob steuerliche Vorteile tatsächlich zu neutralisieren sind.

Eine gemeldete Gestaltung kann steuerlich zulässig oder unzulässig sein; die Meldung trifft darüber keine Aussage.

Praxisbeispiel

Eine Unternehmensgruppe führt eine grenzüberschreitende Finanzierung über ein hybrides Finanzinstrument durch. Aufgrund der unterschiedlichen steuerlichen Qualifikation entsteht eine Deduction-without-Inclusion-Konstellation.

Vor Umsetzung wird geprüft, ob die Voraussetzungen eines Hallmarks der Kategorie C erfüllt sind. Da dies der Fall ist, erfolgt eine fristgerechte DAC6-Meldung durch den zuständigen Intermediär. Unabhängig hiervon prüfen die Finanzverwaltungen später im Rahmen einer Betriebsprüfung, ob die Anti-Hybrid-Regelungen anzuwenden sind. Meldepflicht und steuerliche Beurteilung sind damit voneinander unabhängig.

Typische Fehler

  • unterlassene DAC6-Prüfung
  • fehlerhafte Beurteilung der Hallmarks
  • verspätete Meldung
  • unzureichende Dokumentation
  • fehlende Abstimmung zwischen Unternehmen und Beratern
  • Annahme, dass eine Meldung automatisch zur steuerlichen Unzulässigkeit führt

Diese Fehler können zu Sanktionen und erhöhtem Prüfungsrisiko führen.

Fazit

DAC6 dient der frühzeitigen Information der Finanzverwaltungen und besteht unabhängig von der materiellen steuerlichen Zulässigkeit einer Struktur.

Für international tätige Unternehmen ist die Integration der DAC6-Prüfung in sämtliche grenzüberschreitenden Strukturierungsprozesse unverzichtbar. Eine vollständige Dokumentation, klare interne Zuständigkeiten und eine enge Abstimmung mit steuerlichen Beratern schaffen die Grundlage für die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten.

Fachliche Einordnung

Ihre Situation gehört in fachkundige Hände

Die Fachbibliothek vermittelt Grundlagen. Ihre konkrete Konstellation – mit allen Wohnsitz-, Ansässigkeits- und Strukturfragen – verdient eine individuelle Prüfung.

Jetzt Erstgespräch vereinbaren
Diskret
Persönlich
Ergebnisorientiert