Hybride Finanzinstrumente im internationalen Steuerrecht
Das Wesentliche in Kürze
- Ein hybrides Finanzinstrument liegt vor, wenn dasselbe Finanzierungsinstrument in mindestens zwei Staaten steuerlich unterschiedlich behandelt wird – etwa als Fremd- oder Eigenkapital, als Zins oder Dividende.
- Häufigste Folge ist eine Deduction-without-Inclusion-Konstellation: Der Schuldner zieht die Zahlung ab, der Empfänger versteuert sie nicht oder nur eingeschränkt.
- Typische Instrumente sind Genussrechte, Wandelanleihen, partiarische und nachrangige Darlehen, Preferred Shares und Gewinnschuldverschreibungen.
- Anti-Hybrid-Regelungen (OECD Action 2, ATAD II) neutralisieren solche Vorteile; daneben können Zinsschranke und Verrechnungspreisvorschriften greifen.
Begriff und Grundlagen
Hybride Finanzinstrumente zählen zu den klassischen Erscheinungsformen hybrider Gestaltungen. Sie entstehen, wenn ein Finanzinstrument in verschiedenen Staaten steuerlich unterschiedlich eingeordnet wird. Während ein Staat eine Zahlung als abzugsfähigen Zins behandelt, qualifiziert ein anderer Staat dieselbe Zahlung als steuerfreie Dividende oder Eigenkapitalertrag.
Unterschiede können insbesondere bestehen hinsichtlich:
- Fremdkapital oder Eigenkapital
- Zins oder Dividende
- steuerlich abzugsfähige Vergütung oder Gewinnausschüttung
- Laufzeit und Rückzahlungsanspruch
- Gewinnbeteiligung
- Rangstellung im Insolvenzfall
Typische hybride Finanzinstrumente
In der internationalen Praxis treten insbesondere folgende Instrumente auf:
- Genussrechte
- Wandelanleihen
- partiarische Darlehen
- nachrangige Darlehen
- Preferred Shares
- Gewinnschuldverschreibungen
- bestimmte Vorzugsanteile
- hybride Kapitalinstrumente
Ob tatsächlich eine hybride Gestaltung vorliegt, hängt stets von der steuerlichen Behandlung in den beteiligten Staaten ab.
Deduction without Inclusion und Double Deduction
Die häufigste Folge ist eine Deduction-without-Inclusion-Konstellation: Der Schuldner kann die Zahlung als Betriebsausgabe abziehen, während der Empfänger dieselbe Zahlung nicht oder nur eingeschränkt versteuern muss. Auch doppelte Betriebsausgaben (Double Deduction) können entstehen, wenn dieselbe Finanzierung in mehreren Staaten steuerlich berücksichtigt wird.
Diese Inkongruenzen sollen nach den Empfehlungen der OECD sowie den Regelungen der ATAD II neutralisiert werden.
Verhältnis zu Verrechnungspreisen und Zinsschranke
Hybride Finanzinstrumente stehen häufig im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen; geprüft werden Fremdüblichkeit, Zinshöhe, Laufzeit, Besicherung und Risikoübernahme. Die steuerliche Qualifikation ersetzt nicht die Prüfung der Fremdüblichkeit. Daneben können nationale Zinsabzugsbeschränkungen wie Zinsschranken, EBITDA-Regelungen oder Unterkapitalisierungsvorschriften denselben Vorgang erfassen.
Praxisbeispiel
Eine Muttergesellschaft gewährt ihrer Tochtergesellschaft ein nachrangiges Finanzierungsinstrument. Im Staat der Tochter werden die Zahlungen als abzugsfähige Zinsen behandelt, im Ansässigkeitsstaat der Mutter dagegen als steuerfreie Gewinnausschüttungen.
Nach den nationalen Vorschriften zur Umsetzung der ATAD II wird geprüft, ob eine Deduction-without-Inclusion-Konstellation vorliegt. Da die Zahlung im Empfängerstaat keiner korrespondierenden Besteuerung unterliegt, wird der Betriebsausgabenabzug im Quellenstaat versagt.
Fazit
Hybride Finanzinstrumente entstehen durch unterschiedliche steuerliche Qualifikationen derselben Finanzierung in verschiedenen Staaten.
Für international tätige Unternehmensgruppen ist eine sorgfältige Analyse sämtlicher Finanzierungsinstrumente unverzichtbar. Nur durch Berücksichtigung der steuerlichen Behandlung in allen beteiligten Staaten, eine vollständige Dokumentation und die laufende Anpassung an internationale Rechtsentwicklungen lassen sich Risiken vermeiden.
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