Block 4 · LLC-Bibliothek

Kann ein Nicht-US-Bürger eine LLC besitzen?

Das Wesentliche in Kürze

  • Nicht-US-Bürger können grundsätzlich Eigentümer einer US-LLC sein.
  • Weder US-Staatsbürgerschaft noch US-Wohnsitz sind zwingende Voraussetzungen für die Gründung.
  • Die eigentlichen Herausforderungen liegen nicht bei der Gründung, sondern bei Steuerrecht, Reporting und internationaler Strukturplanung.
  • Eine LLC vermittelt kein Aufenthaltsrecht, kein Visum und keine Arbeitserlaubnis.

Die wahrscheinlich häufigste LLC-Frage überhaupt

Kaum ein Thema taucht häufiger auf als: Kann ich als Deutscher, Österreicher, Schweizer oder allgemein als Nicht-Amerikaner eine LLC gründen? Die kurze Antwort lautet: Ja. Und zwar schon seit vielen Jahren.

Viele Menschen übertragen ihre Erfahrungen aus anderen Staaten auf die USA. In manchen Ländern bestehen Beschränkungen für Ausländer oder Nicht-Residenten. Die Vereinigten Staaten verfolgen hier traditionell einen vergleichsweise offenen Ansatz.

Die Grundregel

Grundsätzlich können Eigentümer einer LLC sein:

  • US-Staatsbürger
  • Green-Card-Inhaber
  • Auswanderer
  • Nicht-US-Bürger
  • ausländische Unternehmen
  • internationale Holdinggesellschaften

Die Eigentümerstruktur kann sehr flexibel gestaltet werden. US-Staatsbürgerschaft und LLC-Eigentum sind zwei völlig unterschiedliche Themen.

LLC-Eigentum vs. Aufenthaltsrecht

Hier entsteht häufig Verwirrung. Eine LLC vermittelt grundsätzlich kein Aufenthaltsrecht, kein Visum, keine Green Card und keine Arbeitserlaubnis. Diese Bereiche müssen strikt voneinander getrennt werden.

In sozialen Medien werden häufig Begriffe vermischt – LLC, Visa, Auswanderung, Green Card, Steuerplanung. Dadurch entsteht oft der Eindruck, eine LLC löse sämtliche Probleme. Das tut sie nicht.

Warum die Gründung meist der einfachste Teil ist

Die LLC-Gründung selbst ist oft unkompliziert. Die wirklich relevanten Fragen beginnen erst danach: Wo werden die Gewinne besteuert? Welche Meldepflichten bestehen? Welche DBA greifen? Wo liegt die Geschäftsleitung?

Besonders wichtig bleibt die persönliche Ansässigkeit. Denn eine LLC ersetzt nicht die Frage, wo der Eigentümer lebt und arbeitet. Auch Betriebsstätten verschwinden nicht – wer Mitarbeiter beschäftigt oder operative Tätigkeiten ausübt, muss die Betriebsstättenproblematik weiterhin prüfen.

Banken, Compliance und Zahlungsdienstleister

Internationale Unternehmer fragen häufig: Bekomme ich als Nicht-US-Bürger überhaupt ein Geschäftskonto? Grundsätzlich ja. Die konkreten Anforderungen hängen jedoch von Bank, Geschäftsmodell, Compliance-Prüfung und Eigentümerstruktur ab.

In den letzten Jahren haben Banken und Zahlungsdienstleister ihre Prüfungen deutlich intensiviert. Eine LLC kann ein Baustein sein, garantiert jedoch keine Kontoeröffnung bei Stripe, Mercury, Wise und Co.

Fazit

Nicht-US-Bürger können grundsätzlich Eigentümer einer US-LLC sein. Die Gründung selbst ist meist unkompliziert. Die eigentlichen Herausforderungen liegen jedoch in der internationalen steuerlichen Einordnung.

Die LLC ist nicht das Ziel. Sie ist lediglich ein Werkzeug innerhalb einer größeren internationalen Strategie.

Damit endet der Grundlagenblock zur US-LLC: von der Gesellschaftsform über die Besteuerung, die Disregarded Entity, LLC vs. Corporation, die Jurisdiktionen, Managementstrukturen, Registered Agent und Bürofrage bis zum Eigentum durch Nicht-US-Bürger. Das Fundament ist gelegt.

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