Nationale Quellensteuerregelungen
Das Wesentliche in Kürze
- Quellensteuern werden grundsätzlich durch das nationale Steuerrecht des jeweiligen Quellenstaates geregelt.
- Jedes Land entscheidet selbst, auf welche Einkünfte Quellensteuer erhoben wird und in welcher Höhe.
- Internationale Doppelbesteuerungsabkommen können nationale Regelungen begrenzen oder modifizieren.
- Für international tätige Unternehmen ist daher nicht nur das DBA, sondern immer auch das nationale Steuerrecht des Quellenstaates entscheidend.
- Eine sorgfältige Analyse der jeweiligen nationalen Vorschriften gehört zu jeder grenzüberschreitenden Steuerplanung.
Quellensteuer beginnt immer im nationalen Steuerrecht
Wer sich mit internationalem Steuerrecht beschäftigt, denkt häufig zuerst an Doppelbesteuerungsabkommen. Tatsächlich beginnt jede Quellensteuer jedoch an einer anderen Stelle. Sie beginnt im nationalen Steuerrecht des jeweiligen Staates.
Denn jeder Staat entscheidet zunächst selbst, ob überhaupt eine Quellensteuer erhoben wird, welche Einkünfte betroffen sind, wer die Steuer einbehalten muss, welche Steuersätze gelten und welche Ausnahmen vorgesehen sind. Erst anschließend stellt sich die Frage, ob internationale Abkommen diese nationale Regelung einschränken.
Das Besteuerungsrecht der Staaten
Jeder souveräne Staat besitzt grundsätzlich das Recht, sein eigenes Steuerrecht festzulegen. Dazu gehört auch die Entscheidung, ob bestimmte Einkünfte bereits an der Quelle besteuert werden. Deshalb unterscheiden sich Quellensteuersysteme weltweit teilweise erheblich. Während einige Staaten auf zahlreiche Einkunftsarten Quellensteuer erheben, beschränken sich andere auf wenige Anwendungsfälle.
Unterschiedliche nationale Konzepte
Je nach Staat können sehr unterschiedliche Modelle bestehen. Einige Länder erheben Quellensteuer insbesondere auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Andere Staaten erfassen zusätzlich:
- Managementvergütungen
- technische Dienstleistungen
- Beratungsleistungen
- Softwareüberlassungen
- digitale Leistungen
Die steuerliche Behandlung hängt daher stets vom jeweiligen Quellenstaat ab.
Unterschiedliche Steuersätze
Nicht nur der Anwendungsbereich unterscheidet sich. Auch die Steuersätze variieren erheblich. Je nach Staat können beispielsweise gelten:
- unterschiedliche Quellensteuersätze für Dividenden
- besondere Sätze für Zinsen
- abweichende Regelungen für Lizenzgebühren
- Sonderregelungen für bestimmte Branchen
Eine pauschale Aussage über die Höhe einer Quellensteuer ist deshalb nicht möglich.
Nationale Ausnahmen
Viele Staaten sehen im eigenen Steuerrecht besondere Ausnahmen vor. Diese können beispielsweise betreffen:
- bestimmte Unternehmensformen
- staatliche Einrichtungen
- Pensionsfonds
- gemeinnützige Organisationen
- konzerninterne Zahlungen
- besondere Investitionsförderungen
Ob eine solche Ausnahme tatsächlich anwendbar ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Das Verhältnis zum Doppelbesteuerungsabkommen
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass Doppelbesteuerungsabkommen selbst eine Quellensteuer einführen würden. Das ist nicht der Fall. Ein DBA schafft grundsätzlich keine neue Quellensteuer. Vielmehr begrenzt oder verändert es bestehende nationale Regelungen.
Vereinfacht dargestellt gilt daher: Zunächst wird geprüft, was das nationale Steuerrecht vorsieht. Anschließend wird geprüft, ob das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen diese Besteuerung einschränkt. Das nationale Steuerrecht bleibt damit immer der Ausgangspunkt.
Europäische Besonderheiten
Innerhalb der Europäischen Union gelten zusätzlich verschiedene Richtlinien. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen Quellensteuerentlastungen vorsehen. Beispiele sind die Mutter-Tochter-Richtlinie, die Zins- und Lizenzrichtlinie (soweit anwendbar bzw. historisch relevant) sowie weitere unionsrechtliche Vorgaben. Auch hier gilt jedoch: Zunächst muss geprüft werden, ob nationales Recht überhaupt eine Quellensteuer vorsieht.
Typische Irrtümer
Mythos 1: Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt die Quellensteuer vollständig. Ein DBA baut auf dem nationalen Steuerrecht auf. Ohne nationale Quellensteuer gibt es grundsätzlich nichts, was das Abkommen begrenzen könnte.
Mythos 2: Alle EU-Staaten haben dieselben Quellensteuerregeln. Obwohl zahlreiche europäische Vorgaben bestehen, unterscheiden sich die nationalen Quellensteuergesetze weiterhin erheblich.
Mythos 3: Internationale Steuerplanung beginnt beim DBA. In der Praxis beginnt jede Quellensteueranalyse zunächst mit dem nationalen Steuerrecht des Quellenstaates. Erst danach werden internationale Abkommen geprüft.
Praxisbeispiel
Eine deutsche Holding erhält Ausschüttungen aus drei verschiedenen Staaten. Obwohl sämtliche Gesellschaften innerhalb derselben Unternehmensgruppe organisiert sind, gelten in jedem Quellenstaat unterschiedliche nationale Vorschriften.
Für jede Ausschüttung wird deshalb zunächst geprüft, ob nationales Quellensteuerrecht eingreift, welcher Steuersatz gilt, welche Nachweise erforderlich sind und ob anschließend ein Doppelbesteuerungsabkommen oder europäische Vorschriften eine Entlastung ermöglichen. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich dadurch trotz wirtschaftlich vergleichbarer Sachverhalte.
Die unbequeme Wahrheit
Viele internationale Steuerfehler entstehen, weil Unternehmen sofort zum Doppelbesteuerungsabkommen greifen. Dabei wird häufig übersehen, dass zunächst das nationale Steuerrecht des Quellenstaates maßgeblich ist. Wer diesen ersten Schritt überspringt, kann die gesamte Quellensteueranalyse fehlerhaft aufbauen.
Fazit
Die entscheidende Frage lautet nicht „Welches Doppelbesteuerungsabkommen gilt?", sondern „Welche Quellensteuer sieht das nationale Steuerrecht des Quellenstaates überhaupt vor und wie wird diese anschließend durch internationale Regelungen beeinflusst?"
Die Quellensteuer ist zunächst eine Frage des nationalen Steuerrechts. Jeder Staat bestimmt selbst, welche Zahlungen erfasst werden und welche Steuersätze gelten. Erst im zweiten Schritt begrenzen oder verändern Doppelbesteuerungsabkommen und internationale Regelungen diese nationale Besteuerung. Wer diese Systematik versteht, verfügt über die Grundlage für eine rechtssichere internationale Steuerplanung.
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