Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Das Wesentliche in Kürze
- Die Vermeidung der Doppelbesteuerung gehört zu den Hauptzielen des internationalen Steuerrechts.
- International haben sich zwei Grundmethoden etabliert: die Freistellungsmethode und die Anrechnungsmethode.
- Bei der Freistellung verzichtet der Ansässigkeitsstaat auf die Besteuerung; bei der Anrechnung besteuert er mit und rechnet die ausländische Steuer an.
- Welche Methode gilt, richtet sich nach dem Zusammenspiel von nationalem Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen.
- Auch das nationale Recht enthält eigene Entlastungsregelungen, wenn kein Abkommen besteht.
Einführung
Die Vermeidung der Doppelbesteuerung gehört zu den Hauptzielen des internationalen Steuerrechts. Würden mehrere Staaten dieselben Einkünfte dauerhaft und uneingeschränkt besteuern, wären grenzüberschreitende Investitionen, internationale Unternehmensstrukturen und weltweiter Handel erheblich erschwert.
Aus diesem Grund haben sich weltweit verschiedene Methoden entwickelt, mit denen eine mehrfache Besteuerung verhindert oder zumindest erheblich reduziert wird. Diese Methoden finden sich sowohl in den nationalen Steuergesetzen als auch in nahezu allen Doppelbesteuerungsabkommen und entscheiden darüber, wie hoch die tatsächliche Steuerbelastung internationaler Einkünfte letztlich ausfällt.
Ziel und Grundmethoden
Die Entlastungsmethoden bringen konkurrierende Besteuerungsrechte verschiedener Staaten miteinander in Einklang. Sie verändern nicht die Besteuerungsrechte selbst, sondern regeln, wie die Steuerbelastung zwischen den beteiligten Staaten ausgeglichen wird. International haben sich zwei grundlegende Methoden etabliert: die Freistellungsmethode und die Anrechnungsmethode.
Welche Methode anzuwenden ist, richtet sich nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen, dem nationalen Steuerrecht, der betroffenen Einkunftsart sowie gegebenenfalls besonderen Sonderregelungen. Nahezu sämtliche Abkommen greifen auf eine dieser Methoden oder auf eine Kombination beider Ansätze zur��ck.
Freistellungs- und Anrechnungsmethode
Bei der Freistellungsmethode verzichtet der Ansässigkeitsstaat ganz oder teilweise auf die Besteuerung bestimmter ausländischer Einkünfte; die Besteuerung erfolgt grundsätzlich ausschließlich im Quellenstaat. Die ausländischen Einkünfte bleiben im Ansässigkeitsstaat regelmäßig steuerfrei, können aber bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt werden. Sie wird häufig bei Betriebsstättengewinnen, Immobilienerträgen und einzelnen Arbeitnehmereinkünften angewendet.
Bei der Anrechnungsmethode besteuert der Ansässigkeitsstaat die ausländischen Einkünfte grundsätzlich mit und rechnet die im Ausland gezahlte Steuer ganz oder teilweise auf die inländische Steuer an. Diese Methode findet sich häufig bei Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und sonstigen Kapitalerträgen. Während bei der Freistellung der Schwerpunkt der Besteuerung im Quellenstaat liegt, richtet sich die Gesamtbelastung bei der Anrechnung häufig nach dem höheren Steuerniveau.
Nationale Regelungen und Doppelbesteuerungsabkommen
Nicht jede Entlastung beruht auf einem Doppelbesteuerungsabkommen. Viele Staaten enthalten bereits im nationalen Steuerrecht eigene Regelungen wie Steueranrechnungen, Steuerbefreiungen, pauschale Entlastungen, Sonderregelungen für ausländische Betriebsstätten oder Beteiligungsfreistellungen. Diese greifen insbesondere, wenn kein Abkommen besteht.
In den meisten Fällen ergibt sich die anzuwendende Methode jedoch unmittelbar aus dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen. Die Abkommen regeln, welcher Staat besteuern darf, welche Entlastungsmethode gilt, wann Quellensteuern begrenzt werden und welche Nachweise und Verfahren einzuhalten sind.
Praxisbeispiel und typische Fehler
Eine in Deutschland ansässige Holdinggesellschaft erhält Dividenden von einer Tochtergesellschaft in Kanada. Kanada erhebt eine Quellensteuer, Deutschland besteuert die Dividende grundsätzlich ebenfalls. Das anwendbare Abkommen begrenzt zunächst die zulässige Quellensteuer in Kanada; anschließend bestimmt das Abkommen beziehungsweise das nationale Recht, ob die gezahlte Quellensteuer angerechnet oder die Dividende ganz oder teilweise steuerfrei gestellt wird.
- Annahme, jede ausländische Steuer werde automatisch angerechnet
- Gleichsetzung von Freistellung und Steuerfreiheit
- fehlende Prüfung des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens
- Nichtbeachtung nationaler Entlastungsvorschriften
- Annahme, dieselbe Methode gelte für alle Einkunftsarten
Fazit
Die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bilden das Herzstück des internationalen Steuerrechts. Durch Freistellungs- und Anrechnungsmethode wird sichergestellt, dass grenzüberschreitende Einkünfte nicht mehrfach belastet werden. Welche Methode im Einzelfall gilt, richtet sich nach dem Zusammenspiel von nationalem Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen.
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