Die Wegzugsbesteuerung und das europäische Steuerrecht
Das Wesentliche in Kürze
- Innerhalb der EU wird die Wegzugsbesteuerung nicht allein durch nationales Recht bestimmt: Die Mitgliedstaaten müssen die europäischen Grundfreiheiten und die EuGH-Rechtsprechung beachten.
- Besonders betroffen sind die Niederlassungsfreiheit und die Freizügigkeit – nationale Regelungen dürfen diese nur verhältnismäßig einschränken.
- Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz spielt vor allem bei der Ausgestaltung von Zahlungs- und Stundungsregelungen eine zentrale Rolle.
- Bei einem Wegzug innerhalb der EU sollten nationales Recht, Unionsrecht, EuGH-Rechtsprechung und Doppelbesteuerungsabkommen gemeinsam betrachtet werden.
Einleitung
Die Wegzugsbesteuerung wird innerhalb der Europäischen Union nicht ausschließlich durch das nationale Steuerrecht bestimmt. Vielmehr unterliegen die Mitgliedstaaten den Vorgaben des Unionsrechts und müssen ihre steuerlichen Regelungen mit den europäischen Grundfreiheiten sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Einklang bringen.
Gerade die Wegzugsbesteuerung steht seit vielen Jahren im Mittelpunkt zahlreicher europarechtlicher Entscheidungen. Der Grund hierfür liegt darin, dass sie unmittelbar die Freizügigkeit natürlicher Personen sowie die Niederlassungsfreiheit von Unternehmern und Gesellschaften berührt. Nationale Vorschriften dürfen diese Grundfreiheiten zwar einschränken, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur soweit dies unionsrechtlich gerechtfertigt ist.
Bedeutung des europäischen Steuerrechts
Das europäische Steuerrecht schafft kein einheitliches Einkommensteuerrecht für alle Mitgliedstaaten. Die direkten Steuern verbleiben grundsätzlich in der Zuständigkeit der einzelnen Staaten. Gleichzeitig müssen diese jedoch die Vorgaben des Unionsrechts beachten. Insbesondere dürfen nationale Steuerregelungen die europäischen Grundfreiheiten nicht unverhältnismäßig einschränken.
Für die Wegzugsbesteuerung sind insbesondere folgende Grundfreiheiten von Bedeutung:
- Niederlassungsfreiheit
- Arbeitnehmerfreizügigkeit
- Kapitalverkehrsfreiheit
- allgemeines Diskriminierungsverbot
Diese Grundfreiheiten ermöglichen es Bürgern und Unternehmen grundsätzlich, ihren Wohnsitz oder ihre wirtschaftliche Tätigkeit innerhalb der Europäischen Union frei zu verlagern.
Die Niederlassungsfreiheit
Von besonderer praktischer Bedeutung ist die Niederlassungsfreiheit. Sie schützt insbesondere die Gründung von Unternehmen, die Verlagerung unternehmerischer Tätigkeiten, Beteiligungen an Gesellschaften, internationale Holdingstrukturen und dauerhafte wirtschaftliche Niederlassungen. Steuerliche Vorschriften dürfen diese Freiheit grundsätzlich nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
Der Europäische Gerichtshof hat die Wegzugsbesteuerung mehrfach überprüft. Dabei wurde insbesondere untersucht:
- ob nationale Regelungen mit den europäischen Grundfreiheiten vereinbar sind
- ob Steuerpflichtige unverhältnismäßig belastet werden
- ob mildere Maßnahmen möglich gewesen wären
- ob ausreichende Stundungsmöglichkeiten bestehen
Die Rechtsprechung hat die Ausgestaltung nationaler Wegzugsregelungen nachhaltig beeinflusst.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Ein zentraler unionsrechtlicher Maßstab ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Danach dürfen nationale Maßnahmen nur einem legitimen Ziel dienen, geeignet sein, dieses Ziel zu erreichen, erforderlich sein und den Steuerpflichtigen nicht übermäßig belasten. Dieser Grundsatz spielt insbesondere bei der Ausgestaltung von Zahlungs- und Stundungsregelungen eine wichtige Rolle.
Einfluss auf nationale Gesetze und europäische Amtshilfe
Die Mitgliedstaaten mussten ihre Vorschriften zur Wegzugsbesteuerung mehrfach anpassen. Dabei wurden insbesondere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, unionsrechtliche Vorgaben, Entwicklungen im europäischen Steuerrecht, Anforderungen an Stundungsregelungen sowie die Gleichbehandlung innerhalb der Europäischen Union berücksichtigt. Das nationale Recht entwickelt sich daher fortlaufend weiter.
Die Europäische Union verfügt über umfangreiche Instrumente der Verwaltungszusammenarbeit – insbesondere Informationsaustausch, Amtshilfe, gemeinsame Prüfungen und gegenseitige Unterstützung der Finanzverwaltungen. Diese Zusammenarbeit erleichtert die grenzüberschreitende Durchsetzung steuerlicher Ansprüche.
Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen
Das europäische Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen bestehen nebeneinander. Während Doppelbesteuerungsabkommen die Besteuerungsrechte zwischen zwei Staaten regeln, setzt das Unionsrecht den rechtlichen Rahmen für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Beide Regelungssysteme ergänzen sich, verfolgen jedoch unterschiedliche Zielsetzungen.
Unternehmer mit grenzüberschreitenden Strukturen sollten insbesondere prüfen, ob ihr Wegzug innerhalb der Europäischen Union erfolgt, welche unionsrechtlichen Vorgaben einschlägig sind, welche Auswirkungen die EuGH-Rechtsprechung hat, welche nationalen Besonderheiten bestehen und wie sich europäische Vorgaben auf Stundungsregelungen auswirken.
Praxisbeispiel
Eine Unternehmerin verlegt ihren Wohnsitz von Deutschland nach Spanien. Sie bleibt Alleingesellschafterin einer deutschen Holdinggesellschaft.
Vor dem Wegzug werden die nationale Wegzugsbesteuerung, die unionsrechtlichen Vorgaben, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, bestehende Stundungsmöglichkeiten sowie das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien geprüft. Erst die gemeinsame Betrachtung aller Regelungsebenen ermöglicht eine vollständige steuerliche Beurteilung.
Typische Fehler
- ausschließliche Betrachtung des nationalen Steuerrechts
- Nichtbeachtung unionsrechtlicher Vorgaben
- falsche Annahmen über die Reichweite der Niederlassungsfreiheit
- Vernachlässigung der EuGH-Rechtsprechung
- fehlende Prüfung aktueller Gesetzesänderungen
- unvollständige internationale Gesamtanalyse
Diese Fehler können zu erheblichen steuerlichen Fehlbeurteilungen führen.
Fazit
Das europäische Steuerrecht setzt den rechtlichen Rahmen für die Wegzugsbesteuerung innerhalb der Europäischen Union. Nationale Vorschriften müssen mit den europäischen Grundfreiheiten, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vereinbar sein. Unternehmer und Investoren sollten daher neben dem nationalen Steuerrecht stets auch die unionsrechtlichen Vorgaben berücksichtigen, um ihren Wegzug rechtssicher und steuerlich planbar zu gestalten.
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