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Block 2 von 9

Wegzug

Der Wegzug ist der erste echte Anwendungsfall: Wer die Mechanik von Steuerpflicht und Ansässigkeit verstanden hat, kann die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG einordnen. Dieser Block behandelt Entstehung, betroffene Beteiligungen, Stundung, Rückkehr sowie die Sonderfälle von Familienunternehmen und Holdingstrukturen.

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