Insolvenzplanverfahren
Das Insolvenzplanverfahren ermöglicht eine schnelle, selbstbestimmte Entschuldung – statt jahrelanger Wohlverhaltensphase. Wir entwickeln einen tragfähigen Plan, der Ihr Unternehmen erhält und einen echten Neuanfang eröffnet.
Erstgespräch vereinbaren
Entschuldung häufig in nur 12 Monaten möglich.
Sie behalten die Kontrolle über Ihr Unternehmen.
Der Insolvenzplan ist gerichtlich bestätigt und belastbar.
Echte Perspektive für einen schuldenfreien Neuanfang.
Vertrauliche Begleitung in jeder Phase des Verfahrens.
Der Weg aus der Schuldenfalle
Während die klassische Regelinsolvenz häufig zur Zerschlagung führt und die Restschuldbefreiung Jahre dauert, eröffnet das Insolvenzplanverfahren einen anderen Weg: Schuldner und Gläubiger einigen sich auf einen individuell ausgestalteten Plan.
Wird dieser angenommen und gerichtlich bestätigt, kann die Entschuldung erheblich beschleunigt werden – bei zügiger Erfüllung der Quote oft innerhalb von rund 12 Monaten. Das Unternehmen bleibt erhalten, Werte werden gesichert und ein echter Neuanfang wird möglich.
Ihre Vorteile
Bei zügiger Erfüllung des Plans ist eine Restschuldbefreiung oft in 12 Monaten erreichbar.
Sie führen Ihr Unternehmen unter Aufsicht selbst weiter – ohne fremden Insolvenzverwalter.
Unternehmen, Arbeitsplätze und Substanz bleiben erhalten statt zerschlagen zu werden.
Ein durchdachter Plan überzeugt Gläubiger und schafft Akzeptanz für die Quote.
Persönliche Risiken für Geschäftsführung und Gesellschafter werden reduziert.
Feste Quoten und klare Fristen schaffen Sicherheit für alle Beteiligten.
Der Ablauf
Wir prüfen Ihre wirtschaftliche Lage, Schulden und Sanierungschancen.
Wir erstellen einen tragfähigen Insolvenzplan mit klarer Quote und Strategie.
Wir stellen den Antrag – idealerweise in Eigenverwaltung beim Insolvenzgericht.
Die Gläubiger stimmen über den Plan ab – wir begleiten die Verhandlung.
Das Gericht bestätigt den angenommenen Insolvenzplan rechtskräftig.
Nach Erfüllung des Plans sind Sie entschuldet – oft in nur 12 Monaten.
Vertrauen durch Ergebnisse
Monate
bis zur Entschuldung bei zügiger Planerfüllung möglich
Jahre Erfahrung
in Restrukturierung und Insolvenzlösungen
begleitete Verfahren
und erfolgreiche Sanierungen
Eigenverwaltung
Sie behalten die Kontrolle über Ihr Unternehmen
Häufige Fragen
Das Insolvenzplanverfahren ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren nach der Insolvenzordnung, das anstelle der Zerschlagung eine geordnete Sanierung ermöglicht. Statt der starren Regelinsolvenz entwickeln Schuldner und Gläubiger gemeinsam einen individuellen Insolvenzplan, der Quoten, Fristen und Sanierungsmaßnahmen festlegt.
Wird der Insolvenzplan von den Gläubigern angenommen und vom Gericht bestätigt, kann die Restschuldbefreiung deutlich schneller erreicht werden als in der klassischen Wohlverhaltensphase. Bei zügiger Erfüllung der Planquote ist eine Entschuldung häufig bereits innerhalb von etwa 12 Monaten möglich.
In der Regel ja. In Kombination mit der Eigenverwaltung führen Sie Ihr Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters selbst weiter. Sie behalten die unternehmerische Entscheidungsgewalt – ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Regelinsolvenz mit fremdem Insolvenzverwalter.
Es eignet sich für Unternehmen und Selbstständige, deren Geschäftsmodell grundsätzlich tragfähig ist, die aber unter einer hohen Schuldenlast leiden. Auch für Gesellschafter und Geschäftsführer, die Haftungsrisiken minimieren und einen geordneten Neustart wollen, ist es oft die beste Lösung.
Ihr nächster Schritt
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Wir prüfen, ob ein Insolvenzplanverfahren für Sie der richtige Weg ist – diskret, persönlich und auf Augenhöhe.
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