Guido Möller - Strategieberatung

Pfändungsfreibetragrechner

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Klarheit in Sekunden.

Berechnen Sie den pfändbaren und unpfändbaren Anteil Ihres monatlichen Nettoeinkommens – streng nach der amtlichen Pfändungstabelle (§ 850c ZPO). Geben Sie einfach Ihr Nettoeinkommen und die Zahl Ihrer Unterhaltsberechtigten ein. Die Berechnung ersetzt keine Rechtsberatung, schafft aber sofort Orientierung.

§ 850c ZPO

Berechnung streng nach amtlicher Pfändungstabelle.

Tabelle 2026

Gültig 01.07.2026 – 30.06.2027 (BGBl. 2026 I Nr. 80).

Grundfreibetrag

1.587,40 EUR unpfändbar, plus Unterhaltszuschläge.

Verifiziert

Alle 328 Zeilen 1:1 aus dem Bundesgesetzblatt übernommen.

Dieser Rechner basiert auf der Pfändungstabelle 2026. Berechnung nach § 850c ZPO (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 vom 19.03.2026, BGBl. 2026 I Nr. 80, gültig 01.07.2026 – 30.06.2027).

Eingabedaten
EUR

Ehepartner, Kinder und andere Unterhaltsberechtigte

Berechnungsergebnis

Geben Sie Ihr Nettoeinkommen ein, um die Berechnung zu starten

Pfändungstabelle 2026 – Wichtige Informationen

Grundfreibetrag

1.587,40 EUR

Unpfändbarer Grundbetrag nach § 850c Abs. 1 ZPO (bisher 1.555,00 EUR). Laut Tabelle ist bis 1.589,99 EUR netto nichts pfändbar.

1. Unterhaltsperson

+597,42 EUR

Der Freibetrag erhöht sich um 597,42 EUR für die erste unterhaltsberechtigte Person (bisher 585,23 EUR).

2.–5. Unterhaltsperson

je +332,83 EUR

Für jede weitere Person (2. bis 5.) erhöht sich der Freibetrag um jeweils 332,83 EUR (bisher 326,04 EUR).

Die Pfändung erfolgt ausschließlich nach einer gesetzlichen Tabelle. Es gibt keine prozentualen Pfändungssätze. Oberhalb von 4.866,30 EUR (bisher 4.766,99 EUR) ist der Mehrbetrag vollständig pfändbar.

Diese Berechnung erfolgt nach bestem Wissen anhand der amtlichen Pfändungstabelle und ersetzt keine Rechtsberatung. In Sonderfällen (z.B. Unterhaltspfändung nach § 850d ZPO) können abweichende Regeln gelten.

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Der Rechner gibt erste Orientierung. Für Ihre individuelle Situation – etwa bei Unterhaltspfändung oder P-Konto – vereinbaren Sie ein persönliches, vertrauliches Gespräch.

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