US-Bundesmeldung · Form 5472 / 1120
Ihre US-LLC ist meldepflichtig. Wir reichen für Sie ein.
Wer eine US-LLC mit einem einzigen ausländischen Gesellschafter hält, ist gegenüber dem IRS meldepflichtig – über Form 5472 mit einem Pro-forma-Deckblatt Form 1120. Auch dann, wenn die Gesellschaft keinen einzigen Dollar Umsatz gemacht hat.
Viele wissen das nicht – und bei Versäumnis drohen 25.000 USD Strafe je Meldung. Wir übernehmen die Einreichung vollständig für Sie. Beginnen Sie mit einem kostenfreien Erstgespräch.
Kostenfrei & unverbindlich · 15 Minuten · telefonisch

Was auf dem Spiel steht
So hoch ist die Strafe des IRS für eine nicht, unvollständig oder verspätet eingereichte Form 5472 – je Formular und je Meldejahr. Wer mehrere Jahre versäumt hat, riskiert ein Vielfaches. Die Formulare wirken auf den ersten Blick simpel – doch Fehler bei Einstufung, Angaben oder Fristen schleichen sich schneller ein, als man denkt, und der IRS ahndet sie. Deshalb übernehmen wir die Einreichung vollständig und fristgerecht für Sie.
Wer melden muss – und warum
Single-Member LLC im Auslandsbesitz? Dann betrifft es Sie.
Eine US-LLC mit einem einzigen Gesellschafter, der keine US-Person ist, wird vom IRS steuerlich als „disregarded entity“ behandelt – sie wird also nicht getrennt vom Gesellschafter besteuert. Um dennoch Transparenz über ausländisch beherrschte Gesellschaften herzustellen, verlangt der IRS eine jährliche Informationsmeldung: Form 5472, eingereicht zusammen mit einem Pro-forma-Deckblatt Form 1120.
Ausgelöst wird die Meldung durch sogenannte meldepflichtige Transaktionen zwischen der LLC und ihrem Gesellschafter. Und das ist der entscheidende Punkt: Dazu zählen nicht nur Umsätze, sondern bereits die Gründung selbst, Kapitaleinlagen, Entnahmen, verauslagte Kosten oder Darlehen. Deshalb ist praktisch jede solche LLC meldepflichtig – auch ohne Umsatz und selbst im Ruhezustand.
Viele Gründer halten die Filings für optional oder verwechseln sie mit der laufenden Verwaltung ihrer Gesellschaft. Das sind zwei getrennte Dinge: Die US-Bundesmeldung ist eine eigenständige Pflicht gegenüber dem IRS – unabhängig davon, wer Ihre LLC verwaltet oder wo Ihr Registered Agent sitzt.
Was einzureichen ist
Drei Formulare – und die Fristen im Griff.
Form 5472
Die eigentliche Informationsmeldung über die meldepflichtigen Transaktionen zwischen Ihrer LLC und Ihnen als Gesellschafter.
Pro-forma Form 1120
Das Deckblatt, mit dem die Form 5472 beim IRS eingereicht wird – als „Foreign-owned U.S. DE“ gekennzeichnet, ohne eigene Steuerberechnung.
Form 7004
Der Antrag auf Fristverlängerung. Fristgerecht eingereicht, verschafft er Ihnen sechs Monate mehr Zeit für Form 5472 und 1120.
Reguläre Frist
15. April
Bei Kalenderjahr als Steuerjahr müssen Form 5472 und das Pro-forma-Deckblatt 1120 bis zum 15. April des Folgejahres beim IRS eingegangen sein.
Mit Form 7004
15. Oktober
Eine Fristverlängerung (Form 7004) schiebt die Frist um sechs Monate auf den 15. Oktober – aber nur, wenn die 7004 selbst fristgerecht eingeht.
Wichtig: Die Form 7004 muss bis zum 15. April beim IRS sein. Eine verspätet eingereichte 7004 entfaltet keine Wirkung – die Verlängerung greift dann nicht.
Vorjahre offen?
Noch nie gefiled – oder mehrere Jahre nachzuholen?
Viele erfahren erst spät von der Meldepflicht. Das lässt sich ordnen: Wir sichten die Historie Ihrer LLC, bestimmen die offenen Jahre und reichen die versäumten Meldungen strukturiert nach – mit einem Letter of Reasonable Cause.
Versäumte Jahre geordnet nachreichen
Wir ermitteln, welche Meldejahre offen sind, und bereiten die Nachmeldungen für jedes Jahr unterschriftsreif vor – vollständig und in der richtigen Reihenfolge.
Letter of Reasonable Cause
Der verspäteten Meldung liegt eine schriftliche Begründung gegenüber dem IRS bei, warum die Einreichung nicht rechtzeitig erfolgte. Wer dem IRS von sich aus zuvorkommt, kann die Strafe in vielen Fällen vermeiden.
Klar gesagt: Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Ob der IRS die Reasonable Cause anerkennt, hängt vom Einzelfall ab. Häufig lässt sich die Strafe aber vermeiden, wenn man der Behörde proaktiv zuvorkommt – statt zu warten, bis sie sich meldet.
So läuft es ab
Von der ersten Frage bis zum Einreichungsnachweis.
1 · Erstgespräch
Kostenfrei und unverbindlich. Wir klären, ob Ihre LLC meldepflichtig ist, welche Jahre offen sind und welche Fristen gelten.
2 · Beauftragung
Sie beauftragen uns über einen klaren Mandatsvertrag. Umfang, Ablauf und Kosten sind vorab transparent – keine versteckten Posten.
3 · Ihre Angaben
Über einen geführten Fragebogen erfassen wir strukturiert die für Form 5472 nötigen Angaben – Gesellschafter, US-Adresse, meldepflichtige Transaktionen.
4 · Einreichung & Nachweis
Wir bereiten die Formulare unterschriftsreif vor, reichen fristgerecht beim IRS ein und legen Ihnen den Einreichungs- bzw. Sendenachweis in Ihr Mandantenportal.
Was Sie bekommen
Einreichung, die Ihnen die Sorge abnimmt.
Sie liefern uns die nötigen Angaben – den Rest übernehmen wir. Alles läuft dokumentiert über Ihr Mandantenportal, mit einem festen Ansprechpartner.
- Prüfung Ihrer Meldepflicht (Form 5472 / Pro-forma 1120) für das betreffende Steuerjahr
- Automatische Fristverlängerung (Form 7004), wo sinnvoll und fristgerecht möglich
- Vorbereitung der Original-IRS-Formulare – nicht nachgebaut, sondern die amtlichen Vordrucke
- Fristgerechte Einreichung beim IRS und Ablage des Einreichungs-/Sendenachweises in Ihrem Portal
- Ein fester Ansprechpartner für den gesamten Vorgang: Alexander Hofele
Häufige Fragen
Was Mandanten uns zu den Filings fragen.
Wer muss Form 5472 überhaupt einreichen?
Jede US-LLC mit einem einzigen Gesellschafter, der keine US-Person ist (Single-Member LLC im Auslandsbesitz), gilt steuerlich als „disregarded entity“ und ist gegenüber dem IRS meldepflichtig. Die Meldung erfolgt über Form 5472 zusammen mit einem Pro-forma-Deckblatt Form 1120. Das gilt unabhängig davon, ob die LLC Umsatz gemacht hat.
Meine LLC hatte gar keinen Umsatz – muss ich trotzdem melden?
Ja. Die Meldepflicht knüpft nicht an Gewinn oder Umsatz an, sondern an meldepflichtige Transaktionen zwischen der LLC und ihrem Gesellschafter. Schon die Gründung, Einlagen, Auslagen oder Darlehen zählen dazu. Eine „ruhende“ LLC ist deshalb in aller Regel dennoch meldepflichtig.
Was passiert, wenn ich nicht oder zu spät einreiche?
Für eine nicht, unvollständig oder verspätet eingereichte Form 5472 sieht der IRS eine Strafe von 25.000 USD je Formular und Meldejahr vor. Werden mehrere Jahre versäumt, summiert sich das entsprechend. Genau deshalb ist die fristgerechte Einreichung so wichtig.
Welche Frist gilt?
Bei einem Kalenderjahr als Steuerjahr ist der 15. April des Folgejahres maßgeblich. Über eine fristgerecht eingereichte Fristverlängerung (Form 7004) verlängert sich die Frist um sechs Monate bis zum 15. Oktober. Eine verspätete 7004 entfaltet keine Wirkung – die Verlängerung muss vor Ablauf der regulären Frist beim IRS sein.
Ich habe Vorjahre versäumt oder noch nie gefiled – was nun?
Das lässt sich ordnen. Wir sichten die Einreichungshistorie Ihrer LLC, bestimmen die offenen Jahre und reichen die versäumten Meldungen strukturiert nach. Der verspäteten Einreichung liegt ein „Letter of Reasonable Cause“ bei – eine schriftliche Begründung gegenüber dem IRS, warum nicht rechtzeitig gemeldet wurde. Wer dem IRS von sich aus zuvorkommt, kann die Strafe in vielen Fällen vermeiden. Eine Erfolgsgarantie gibt es jedoch nicht; die Anerkennung hängt vom Einzelfall ab.
Kann der Letter of Reasonable Cause die 25.000-USD-Strafe wirklich abwenden?
Häufig ja – aber garantiert ist es nicht. Der IRS prüft die dargelegten Gründe im Einzelfall. Die Erfahrung zeigt: Wer proaktiv nachreicht, bevor der IRS selbst tätig wird, hat deutlich bessere Chancen, dass die Strafe nicht festgesetzt oder wieder aufgehoben wird. Genau deshalb ist es sinnvoll, offene Jahre zügig anzugehen, statt abzuwarten.
Was ist mit Multi-Member-LLCs oder US-Gesellschaftern?
Diese Seite betrifft die Single-Member LLC im Auslandsbesitz (Form 5472 mit Pro-forma 1120). LLCs mit mehreren Gesellschaftern oder mit US-Beteiligung folgen anderen Meldewegen (z. B. Form 1065). Im Erstgespräch ordnen wir Ihren konkreten Fall zu.
Beraten Sie mich auch steuerlich?
Nein. Wir übernehmen die operative Einreichung der US-Bundesmeldungen. Die steuerliche und gegebenenfalls steuerstrafrechtliche Beurteilung in Deutschland gehört zu einer dafür zugelassenen Kanzlei; mit spezialisierten Kanzleien arbeiten wir zusammen und stellen den Kontakt her.
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Kostenfrei, unverbindlich und in 15 Minuten geklärt: Wir prüfen Ihre Meldepflicht und erklären Ihnen, wie wir die Einreichung für Sie übernehmen.
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Diese Seite dient der Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wir übernehmen die operative Vorbereitung und Einreichung der US-Bundesmeldungen (Form 5472, Pro-forma Form 1120, Form 7004). Die steuerliche und steuerstrafrechtliche Beurteilung erfolgt durch dafür zugelassene Berufsträger im jeweiligen Land. Angaben zu Fristen und Strafen geben den allgemeinen Stand wieder und ersetzen keine Einzelfallprüfung.
Transparenz: unsere Rolle und unsere Interessen