Guido Möller - Strategieberatung

Für bestehende US LLC

Sie haben eine US LLC – und sind sich nicht mehr sicher, ob sie zu Ihrer Situation passt.

Vielleicht läuft die Gesellschaft seit Jahren, ohne dass jemand hingesehen hat. Vielleicht ist Ihr bisheriger Anbieter nicht mehr erreichbar. Vielleicht hat sich Ihre Lebenssituation verändert und die Struktur nicht mit. Und vielleicht ist da einfach die Frage, ob das alles noch zusammenpasst.

Diese Frage zu stellen ist kein schlechtes Zeichen. Ob bei uns gegründet oder anderswo: Wir helfen Ihnen, Ihre Situation ruhig einzuordnen, bevor Sie irgendetwas entscheiden. Kein Alarm, kein Verkaufsdruck – erst verstehen, dann handeln.

Guido Möller, Strategieberater, im Porträt
Selbsteinordnung

Wo stehen Sie gerade?

Eine kurze Selbsteinordnung – nur zur Orientierung. Es wird nichts gespeichert oder übermittelt. Suchen Sie die Beschreibung, die Ihrer Lage am nächsten kommt.

Warum die Reihenfolge zählt

Die häufigste Reaktion auf Unsicherheit ist, die Gesellschaft schnell zu schließen. Das ist oft der richtige Schritt – aber selten der erste.

Der Grund ist einfach: Eine Beendigung wirkt nach vorn, nicht zurück. Sie beendet die laufenden Pflichten der Gesellschaft. Jahre, die bereits abgelaufen sind, berührt sie nicht.

Dazu kommt ein praktischer Punkt. Solange die Gesellschaft besteht, sind ihre Unterlagen zugänglich: Kontobewegungen, Rechnungen, bisherige Einreichungen. Nach einer Auflösung sind sie es oft nicht mehr. Wer zurückliegende Jahre klären möchte, sollte deshalb zuerst den Bestand sichern und dann über die Struktur entscheiden.

Das ist kein Argument gegen die Beendigung. Es ist ein Argument für die Reihenfolge.

Klare Zuständigkeiten

Drei Ebenen, drei Zuständigkeiten – damit jede Frage dort landet, wo sie hingehört.

Guido Möller — Einordnung

Die übergeordnete Sortierung Ihrer Lage: Struktur, Wohnsitz, Historie und die Frage, welcher Weg für Sie überhaupt der richtige ist. Wir ordnen ein und benennen, was offen ist – die rechtliche Beurteilung der offenen Punkte gehört zur dritten Spalte.

Alexander Hofele — Umsetzung

Die operative Ausführung auf der US-Seite: Beendigung und Liquidation, Nachreichung von 5472/1120, Übernahme der laufenden Verwaltung einschließlich Registered Agent und Fristen.

Zugelassene Berufsträger — Beurteilung

Wie zurückliegende Jahre in Deutschland zu behandeln sind, ob eine Korrektur oder Nacherklärung in Betracht kommt und welche Folgen daran hängen, beurteilen wir nicht. Das gehört zu einer dafür zugelassenen Kanzlei. Wir arbeiten mit spezialisierten Kanzleien zusammen und stellen den Kontakt her. Für diese Vermittlung erhalten wir nichts.

Häufige Fragen

Bevor Sie entscheiden.

Löst die Auflösung meiner LLC meine steuerlichen Themen?

Nein. Eine Auflösung beendet die laufenden Pflichten der Gesellschaft für die Zukunft. Bereits abgelaufene Jahre werden davon nicht berührt und sind gesondert zu behandeln. Das ist der wichtigste Satz auf dieser Seite.

Ich habe meine LLC nicht bei Ihnen gegründet – können Sie trotzdem helfen?

Ja. Viele unserer Bestandsmandate stammen aus Gründungen bei anderen Anbietern. Wir übernehmen die laufende Verwaltung, reichen Versäumtes nach oder begleiten eine geordnete Beendigung – unabhängig davon, wo die Gesellschaft ursprünglich entstanden ist.

Was, wenn 5472/1120 in der Vergangenheit nicht eingereicht wurden?

Das kommt häufiger vor, als viele denken. Wir sichten die US-Einreichungshistorie seit Gründung, bestimmen die offenen Meldungen und reichen sie strukturiert nach. Was das für Ihre steuerliche Lage in Deutschland bedeutet, beurteilt eine dafür zugelassene Kanzlei – wir stellen den Kontakt her. Der erste Schritt ist ein Umsetzungsgespräch.

Kann ich die LLC schließen, bevor die Vergangenheit geklärt ist?

Technisch ja. Wir raten davon ab, weil die Unterlagen einer aufgelösten Gesellschaft später schwerer zu beschaffen sind – und weil jede Klärung vollständige Zahlen voraussetzt.

Muss ich mich sofort entscheiden?

Nein. Der Sinn dieser Seite ist Einordnung, nicht Verkauf. Wenn Ihre Situation unklar ist, führt der Weg zunächst in ein Gespräch, in dem wir gemeinsam bestimmen, was überhaupt zu tun ist – erst danach geht es um Umsetzung.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Für die Einordnung Guido Möller, für die operative Umsetzung Alexander Hofele. Für die steuerliche und gegebenenfalls steuerstrafrechtliche Beurteilung in Deutschland vermitteln wir an eine spezialisierte Kanzlei.

Ohne Druck. Zur Einordnung.

Unsicher, was Ihr nächster Schritt ist?

Beginnen Sie mit dem kostenfreien strategischen Erstcheck. Wir bestimmen gemeinsam, was in Ihrer Situation wirklich ansteht – bevor es um Umsetzung geht.

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Ergebnisorientiert

Diese Seite dient der Einordnung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Unsere Leistungen umfassen Gründung, Verwaltung, US-Meldepflichten und Beendigung sowie die strategische Einordnung Ihrer Lage. Die steuerliche und steuerstrafrechtliche Beurteilung in Deutschland erfolgt durch dafür zugelassene Berufsträger.

Transparenz: meine Rolle und meine Interessen