Block 3 · Betriebsstätten

Der Authorised OECD Approach (AOA)

Das Wesentliche in Kürze

  • Der Authorised OECD Approach (AOA) ist der international anerkannte Standard für die Gewinnzurechnung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte.
  • Nach dem AOA wird die Betriebsstätte als fiktiv selbständiges und unabhängiges Unternehmen behandelt (Selbständigkeitsfiktion).
  • Die Gewinnzurechnung erfolgt auf Grundlage einer Funktions- und Risikoanalyse sowie des Fremdvergleichsgrundsatzes.
  • Von zentraler Bedeutung sind die sogenannten wesentlichen Personalfunktionen, die über die Zuordnung von Wirtschaftsgütern und Risiken entscheiden.
  • Der AOA erfordert eine umfassende Dokumentation und beeinflusst die Besteuerung internationaler Betriebsstätten maßgeblich.

Ein Standard für die Gewinnzurechnung

Der Authorised OECD Approach, kurz AOA, ist der international anerkannte Standard für die Zurechnung von Gewinnen zwischen einem Stammhaus und seiner Betriebsstätte. Er beantwortet die Frage, welcher Teil des Unternehmensgewinns der Betriebsstätte zuzuordnen ist.

Da eine Betriebsstätte rechtlich unselbständiger Teil des Unternehmens ist, bedarf es besonderer Grundsätze, um die Gewinne sachgerecht aufzuteilen. Der AOA stellt hierfür einen einheitlichen methodischen Rahmen bereit.

Die Selbständigkeitsfiktion

Zentrales Element des AOA ist die Selbständigkeitsfiktion. Danach wird die Betriebsstätte für Zwecke der Gewinnzurechnung so behandelt, als wäre sie ein selbständiges und unabhängiges Unternehmen.

Diese Fiktion ermöglicht es, die Geschäftsbeziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte so zu beurteilen, als handelte es sich um voneinander unabhängige Unternehmen. Dadurch lassen sich die Gewinne nach einheitlichen Grundsätzen aufteilen.

Die Funktions- und Risikoanalyse

Grundlage der Gewinnzurechnung ist eine umfassende Funktions- und Risikoanalyse. Zu untersuchen sind insbesondere:

  • die tatsächlich ausgeübten Funktionen
  • die eingesetzten Wirtschaftsgüter
  • die übernommenen Risiken
  • die wirtschaftliche Bedeutung der Tätigkeiten

Erst auf dieser Grundlage kann bestimmt werden, welche Gewinne der Betriebsstätte zuzuordnen sind.

Wesentliche Personalfunktionen

Eine besondere Rolle spielen im AOA die sogenannten wesentlichen Personalfunktionen. Sie bezeichnen die maßgeblichen personellen Tätigkeiten, die über die Zuordnung von Wirtschaftsgütern und Risiken entscheiden.

Maßgeblich ist, wo die für die jeweiligen Wirtschaftsgüter und Risiken entscheidenden Personalfunktionen tatsächlich ausgeübt werden. Dort sind die entsprechenden Vermögenswerte und Risiken regelmäßig zuzuordnen.

Der Fremdvergleichsgrundsatz

Die Geschäftsbeziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte werden nach dem Fremdvergleichsgrundsatz beurteilt. Interne Leistungsbeziehungen werden dabei so bewertet, wie sie zwischen unabhängigen Unternehmen vereinbart worden wären.

Auf diese Weise werden auch unternehmensinterne Leistungen sachgerecht berücksichtigt und der Gewinn entsprechend der tatsächlichen Wertschöpfung verteilt.

Zwei-Stufen-Ansatz

Der AOA folgt regelmäßig einem zweistufigen Vorgehen. In einem ersten Schritt wird die Betriebsstätte durch die Funktions- und Risikoanalyse als fiktiv selbständiges Unternehmen abgegrenzt.

In einem zweiten Schritt werden die internen Geschäftsbeziehungen nach dem Fremdvergleichsgrundsatz bewertet und der Betriebsstätte der entsprechende Gewinn zugeordnet. Dieses Vorgehen erfordert eine umfassende Dokumentation.

Praxisbeispiel

Ein Unternehmen unterhält im Ausland eine Betriebsstätte, in der wesentliche Vertriebs- und Steuerungsfunktionen ausgeübt werden. Die maßgeblichen personellen Entscheidungen über die Kundenbeziehungen und die damit verbundenen Risiken werden vor Ort getroffen.

Im Rahmen der Gewinnzurechnung ist nach dem AOA zu untersuchen, welche Funktionen und Risiken der Betriebsstätte zuzuordnen sind und welcher Gewinn ihr auf Grundlage der Selbständigkeitsfiktion und des Fremdvergleichsgrundsatzes zusteht.

Fazit

Der Authorised OECD Approach ist der international anerkannte Standard für die Gewinnzurechnung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte. Er behandelt die Betriebsstätte als fiktiv selbständiges Unternehmen und ordnet ihr auf Grundlage einer Funktions- und Risikoanalyse sowie des Fremdvergleichsgrundsatzes den entsprechenden Gewinn zu.

Von zentraler Bedeutung sind die wesentlichen Personalfunktionen. Der AOA erfordert eine umfassende Dokumentation und beeinflusst die Besteuerung internationaler Betriebsstätten maßgeblich.

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