Guido Möller - Strategieberatung
03

Steuern & Strukturen · Block 3 von 14

Betriebsstätten

Betriebsstätten entscheiden in der Praxis häufiger über die Besteuerung als die Wahl der Gesellschaftsform. Dieser Block erklärt den Betriebsstättenbegriff von Grund auf: § 12 AO, die internationale Betriebsstätte nach dem OECD-Musterabkommen, die Management-Betriebsstätte, den Ort der Geschäftsleitung nach § 10 AO, den Unterschied zwischen Geschäftsleitung und Satzungssitz sowie Homeoffice- und Vertreterbetriebsstätte. Ergänzend behandelt er die Sonderformen und Abgrenzungsfragen der Praxis: die Baustellenbetriebsstätte, Homeoffice und Coworking-Spaces, die Ausnahmen vom Betriebsstättenbegriff, die Abgrenzung zwischen abhängigem und selbständigem Vertreter sowie zwischen Satzungssitz und Geschäftsleitung, das Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen, die Betriebsstättendokumentation und die aktuellen Entwicklungen im Betriebsstättenrecht. Vertiefend werden der Begriff der Betriebsstätte und das Merkmal der Dauerhaftigkeit, der abhängige und der selbständige Vertreter, der Ort der Geschäftsleitung samt seiner Besonderheiten bei digitalen Unternehmen und Remote-Strukturen, die Beweisführung und die Beweislast bei Streitigkeiten über den Ort der Geschäftsleitung sowie der Authorised OECD Approach (AOA) behandelt und in einer Zusammenfassung der wichtigsten Grundsätze des Betriebsstättenrechts gebündelt. Abschließend vertieft der Block die einzelnen Tatbestandsmerkmale einer Betriebsstätte, die Verfügungsmacht über die Geschäftseinrichtung, die unternehmerische Tätigkeit als Voraussetzung sowie die Abgrenzung vorbereitender und unterstützender Tätigkeiten, die Vertreterbetriebsstätte, den tatsächlichen Ort der Geschäftsleitung, die Zuordnung von Vermögenswerten und Risiken zur Betriebsstätte und die steuerliche Außenprüfung von Betriebsstätten – und räumt mit den größten Irrtümern auf.

Artikel in diesem Block

171Betriebsstätte einfach erklärt172Die Betriebsstätte nach § 12 AO173Die Betriebsstätte nach OECD-Musterabkommen174Die Management-Betriebsstätte175Ort der Geschäftsleitung einfach erklärt176Der Ort der Geschäftsleitung nach § 10 AO177Geschäftsleitung vs. Satzungssitz178Homeoffice als Betriebsstätte179Die Vertreterbetriebsstätte771Betriebsstätte und Ort der Geschäftsleitung – Einführung und Abgrenzung772Ausnahmen vom Betriebsstättenbegriff773Abgrenzung zwischen abhängigem und selbständigem Vertreter774Die Baustellenbetriebsstätte775Die Betriebsstätte durch Homeoffice776Die Betriebsstätte durch Coworking-Spaces und flexible Arbeitsplätze777Die Abgrenzung zwischen Satzungssitz und Ort der Geschäftsleitung778Die Betriebsstätte im Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen779Die Dokumentation von Betriebsstätten780Aktuelle Entwicklungen im Betriebsstättenrecht781Der Begriff der Betriebsstätte782Das Merkmal der Dauerhaftigkeit einer Betriebsstätte783Der abhängige Vertreter784Der selbständige Vertreter785Der Ort der Geschäftsleitung786Die Geschäftsleitung bei digitalen Unternehmen und Remote-Strukturen787Die Beweisführung zum Ort der Geschäftsleitung788Die Beweislast bei Streitigkeiten über den Ort der Geschäftsleitung789Der Authorised OECD Approach (AOA)790Zusammenfassung der wichtigsten Grundsätze des Betriebsstättenrechts791Die Tatbestandsmerkmale einer Betriebsstätte792Die Verfügungsmacht über die Geschäftseinrichtung793Die unternehmerische Tätigkeit als Voraussetzung der Betriebsstätte794Vorbereitende Tätigkeiten im Betriebsstättenrecht795Unterstützende Tätigkeiten im Betriebsstättenrecht796Die Vertreterbetriebsstätte – vertiefende Betrachtung797Der tatsächliche Ort der Geschäftsleitung798Die Zuordnung von Vermögenswerten zur Betriebsstätte799Die Zuordnung von Risiken zur Betriebsstätte800Die steuerliche Außenprüfung von Betriebsstätten180Die größten Irrtümer über Betriebsstätten

Tiefe schafft Sicherheit

Eine konkrete Fachfrage
zu diesem Thema?

In einem vertraulichen Erstgespräch ordnen wir Ihre Fragestellung fachlich ein und zeigen Ihnen die relevanten Zusammenhänge auf.

Jetzt Erstgespräch vereinbaren
Diskret
Persönlich
Ergebnisorientiert