Steuern & Strukturen · Block 3 von 14
Betriebsstätten
Betriebsstätten entscheiden in der Praxis häufiger über die Besteuerung als die Wahl der Gesellschaftsform. Dieser Block erklärt den Betriebsstättenbegriff von Grund auf: § 12 AO, die internationale Betriebsstätte nach dem OECD-Musterabkommen, die Management-Betriebsstätte, den Ort der Geschäftsleitung nach § 10 AO, den Unterschied zwischen Geschäftsleitung und Satzungssitz sowie Homeoffice- und Vertreterbetriebsstätte. Ergänzend behandelt er die Sonderformen und Abgrenzungsfragen der Praxis: die Baustellenbetriebsstätte, Homeoffice und Coworking-Spaces, die Ausnahmen vom Betriebsstättenbegriff, die Abgrenzung zwischen abhängigem und selbständigem Vertreter sowie zwischen Satzungssitz und Geschäftsleitung, das Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen, die Betriebsstättendokumentation und die aktuellen Entwicklungen im Betriebsstättenrecht. Vertiefend werden der Begriff der Betriebsstätte und das Merkmal der Dauerhaftigkeit, der abhängige und der selbständige Vertreter, der Ort der Geschäftsleitung samt seiner Besonderheiten bei digitalen Unternehmen und Remote-Strukturen, die Beweisführung und die Beweislast bei Streitigkeiten über den Ort der Geschäftsleitung sowie der Authorised OECD Approach (AOA) behandelt und in einer Zusammenfassung der wichtigsten Grundsätze des Betriebsstättenrechts gebündelt. Abschließend vertieft der Block die einzelnen Tatbestandsmerkmale einer Betriebsstätte, die Verfügungsmacht über die Geschäftseinrichtung, die unternehmerische Tätigkeit als Voraussetzung sowie die Abgrenzung vorbereitender und unterstützender Tätigkeiten, die Vertreterbetriebsstätte, den tatsächlichen Ort der Geschäftsleitung, die Zuordnung von Vermögenswerten und Risiken zur Betriebsstätte und die steuerliche Außenprüfung von Betriebsstätten – und räumt mit den größten Irrtümern auf.
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