Einführung in Doppelbesteuerungsabkommen
Das Wesentliche in Kürze
- Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte zusteht und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird.
- DBA erheben keine Steuern, sondern verteilen bestehende nationale Besteuerungsrechte und begründen keine eigenständige Steuerpflicht.
- Zunächst ist stets das nationale Steuerrecht zu prüfen; erst anschließend bestimmt das DBA die Aufteilung der Besteuerungsrechte.
- Die meisten Abkommen orientieren sich am OECD- oder UN-Musterabkommen und bilden die Grundlage nahezu jeder grenzüberschreitenden Steuerplanung.
Warum Doppelbesteuerungsabkommen entstehen
Mit der zunehmenden Internationalisierung von Unternehmen und Privatpersonen wächst die Gefahr, dass ein und derselbe Sachverhalt gleichzeitig in mehreren Staaten steuerlich erfasst wird. Ohne internationale Koordinierung könnten Einkünfte mehrfach besteuert werden, was grenzüberschreitende Investitionen und wirtschaftliche Aktivitäten erheblich erschweren würde.
Zur Vermeidung solcher Doppelbesteuerungen schließen Staaten bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen ab. Diese Abkommen regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte zusteht und auf welche Weise eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Gleichzeitig dienen sie der Förderung internationaler Wirtschaftsbeziehungen, der Verbesserung der Rechtssicherheit und der Vermeidung von Steuerkonflikten.
Begriff und Ziele eines DBA
Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten. Es gilt ausschließlich zwischen den jeweiligen Vertragsstaaten und verfolgt regelmäßig mehrere miteinander verbundene Ziele:
- Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Vertragsstaaten
- Förderung des internationalen Handels und der Investitionsbedingungen
- Schaffung steuerlicher Rechtssicherheit
- Vermeidung internationaler Steuerkonflikte
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Steuerbehörden
Verhältnis zum nationalen Steuerrecht
Ein DBA ersetzt das nationale Steuerrecht nicht, sondern beide Regelungssysteme wirken zusammen. Zunächst wird geprüft, ob nach nationalem Recht überhaupt eine Steuerpflicht besteht. Erst anschließend bestimmt das Doppelbesteuerungsabkommen, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht oder wie eine Doppelbesteuerung zu vermeiden ist.
Ein DBA begründet daher grundsätzlich keine eigenständige Steuerpflicht; es beschränkt oder verteilt lediglich bestehende nationale Besteuerungsrechte.
Typische Regelungsbereiche und internationale Standards
Ein Doppelbesteuerungsabkommen enthält regelmäßig Vorschriften über persönliche Anwendbarkeit, sachlichen Geltungsbereich, Ansässigkeit, Betriebsstätten, Unternehmensgewinne, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Veräußerungsgewinne, unselbständige und selbständige Arbeit sowie die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Die meisten heutigen Abkommen orientieren sich an international anerkannten Musterabkommen. Besondere Bedeutung besitzen das OECD-Musterabkommen und das UN-Musterabkommen, die zahlreichen Staaten als Grundlage bilateraler Vertragsverhandlungen dienen.
Praxisbeispiel, typische Fehler und Empfehlungen
Ein deutsches Unternehmen erzielt Einkünfte aus einer Tochtergesellschaft in einem anderen Staat. Sowohl Deutschland als auch der Quellenstaat sehen nach ihrem nationalen Steuerrecht grundsätzlich eine Besteuerung vor. Das zwischen beiden Staaten bestehende Doppelbesteuerungsabkommen legt fest, welchem Staat das Besteuerungsrecht ganz oder teilweise zusteht und auf welche Weise eine doppelte Belastung vermieden wird.
Typische Fehler sind die ausschließliche Betrachtung des nationalen Steuerrechts, die Nichtberücksichtigung bestehender DBA, die fehlerhafte Bestimmung der Ansässigkeit sowie die falsche Anwendung einzelner Abkommensvorschriften. Unternehmen und Berater sollten stets zunächst das nationale Steuerrecht prüfen, anschließend das einschlägige DBA anwenden, die Ansässigkeit eindeutig bestimmen und sämtliche Nachweise sorgfältig dokumentieren.
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