Block 8 · DBA-Bibliothek

Die Zukunft der Doppelbesteuerungsabkommen

Das Wesentliche in Kürze

  • Digitale Geschäftsmodelle erzielen erhebliche Umsätze ohne physische Präsenz und stellen das klassische Betriebsstättenprinzip nach Artikel 5 OECD-MA zunehmend infrage.
  • Mit BEPS 2.0 haben OECD und G20 weitreichende Reformen entwickelt: Pillar One verteilt Besteuerungsrechte neu, Pillar Two schafft eine globale Mindestbesteuerung.
  • Pillar Two verändert die Verteilung der Besteuerungsrechte nach den DBA nicht, ergänzt sie aber um zusätzliche Nachversteuerungsmechanismen (IIR, UTPR, QDMTT).
  • DBA bleiben das Fundament des internationalen Steuerrechts, werden jedoch zunehmend durch multilaterale Instrumente und globale Mindeststandards ergänzt.

Grenzen des klassischen Systems

Das heutige Abkommenssystem beruht auf Grundannahmen aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts: Besteuerung nach Ansässigkeit und Quellenstaat, die physische Betriebsstätte als Anknüpfungspunkt, klare Trennung der Einkunftsarten und bilaterale Vertragsbeziehungen. Diese Prinzipien funktionierten über Jahrzehnte zuverlässig.

Digitale Unternehmen können jedoch weltweit Dienstleistungen anbieten und erhebliche Umsätze ohne Niederlassung, Lager, Produktionsstätte oder Personal vor Ort erzielen. Dadurch entstehen Spannungen zwischen wirtschaftlicher Wertschöpfung und den traditionellen Anknüpfungspunkten der Besteuerung – ein wesentlicher Grund für die OECD-Reformen.

Das OECD-Projekt BEPS 2.0

BEPS 2.0 stellt die umfassendste Reform des internationalen Steuerrechts seit Jahrzehnten dar. Ziele sind die Anpassung an digitale Geschäftsmodelle, eine gerechtere Verteilung der Besteuerungsrechte, die Eindämmung internationaler Gewinnverlagerungen, die Sicherung nationaler Steueraufkommen und international einheitliche Mindeststandards. Die Reform besteht aus zwei zentralen Säulen.

Pillar One

Pillar One betrifft die Neuverteilung bestimmter Besteuerungsrechte und soll Marktstaaten stärker an der Besteuerung großer multinationaler Unternehmen beteiligen. Ein zentraler Bestandteil ist Amount A: Ein Teil des Residualgewinns wird den Marktstaaten zugewiesen – unabhängig davon, ob eine Betriebsstätte besteht, Personal vor Ort tätig ist oder physische Vermögenswerte vorhanden sind.

Ergänzend betrifft Amount B standardisierte Vertriebs- und Marketingfunktionen und zielt auf eine Vereinfachung der Verrechnungspreisregelungen ab, um Verwaltungsaufwand, Rechtsunsicherheiten und internationale Streitigkeiten zu verringern.

Pillar Two und das Verhältnis zu den DBA

Pillar Two schafft eine globale Mindestbesteuerung für große multinationale Unternehmensgruppen und soll verhindern, dass Gewinne dauerhaft in Niedrigsteuergebiete verlagert werden. Kernbestandteile sind die Income Inclusion Rule (IIR), die Undertaxed Profits Rule (UTPR) und die Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT).

Die Mindestbesteuerung verändert die Verteilung der Besteuerungsrechte nach den Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich nicht, sondern ergänzt diese um zusätzliche Nachversteuerungsmechanismen. Das klassische Abkommenssystem bleibt bestehen, wird jedoch um eine weitere internationale Regelungsebene ergänzt.

Perspektiven, Praxisbeispiel und Empfehlungen

Doppelbesteuerungsabkommen bleiben das Fundament des internationalen Steuerrechts, werden künftig aber zunehmend durch multilaterale Instrumente, globale Mindeststandards, internationale Transparenzvorschriften und koordinierte Streitbeilegungsmechanismen ergänzt. Ein weltweit tätiger Technologiekonzern etwa, der ohne klassische Betriebsstätten erhebliche Umsätze erzielt, könnte durch Pillar One Teile seines Residualgewinns unmittelbar den Marktstaaten zugewiesen bekommen und unterliegt zugleich der globalen Mindestbesteuerung nach Pillar Two.

Ein typischer Fehler ist die Annahme, DBA würden durch Pillar Two ersetzt, oder die Verwechslung von Mindestbesteuerung und Verteilung der Besteuerungsrechte. Internationale Unternehmensgruppen sollten ihre Holding-, Finanzierungs- und Lizenzstrukturen regelmäßig auf die Auswirkungen von BEPS 2.0 überprüfen und ihre Steuerstrategie stärker an langfristigen wirtschaftlichen Faktoren wie Rechtssicherheit und Substanz ausrichten.

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