Block 10 · Hinzurechnungsbesteuerung / CFC

CFC-Regeln und UAE-Gesellschaften

Das Wesentliche in Kürze

  • Die UAE sind ein klassischer Niedrigsteuerstandort und damit CFC-rechtlich besonders sensibel.
  • Trotz Einführung einer Körperschaftsteuer bleiben viele Konstellationen unter der 25-Prozent-Schwelle.
  • Als Drittstaat ist der Motivtest für UAE-Gesellschaften nicht ohne Weiteres eröffnet.
  • Passive Einkünfte einer beherrschten UAE-Gesellschaft werden deshalb schnell hinzugerechnet.
  • Nur echte operative Substanz vor Ort bietet belastbaren Schutz.

Warum die UAE im Fokus stehen

Die Vereinigten Arabischen Emirate gehören zu den meistdiskutierten Standorten für internationale Unternehmer. Lange galt: keine bzw. sehr niedrige Unternehmensbesteuerung. Das macht sie aus CFC-Sicht zum Lehrbuchfall der Niedrigbesteuerung.

Auch nach Einführung einer Körperschaftsteuer bleiben zahlreiche Konstellationen – etwa in Freihandelszonen oder bei bestimmten Einkünften – effektiv unter der relevanten Schwelle.

Die Niedrigbesteuerung bleibt das Kernthema

Maßgeblich ist die effektive Belastung der passiven Einkünfte. Liegt sie unter 25 %, ist die Niedrigbesteuerung erfüllt – unabhängig davon, wie das emiratische System im Detail ausgestaltet ist.

Da viele UAE-Strukturen gerade wegen der geringen Belastung gewählt werden, ist dieses Merkmal hier fast immer gegeben.

Das Drittstaatenproblem

Die UAE sind kein EU/EWR-Staat. Damit ist der Motivtest als Escape nicht in der gleichen Weise eröffnet wie für EU-Gesellschaften.

Was eine zypriotische oder maltesische Gesellschaft über den Motivtest retten könnte, ist bei einer UAE-Gesellschaft oft versperrt.

Dieser Unterschied wird in der Praxis regelmäßig unterschätzt.

Die typische Problemstruktur

Ein deutscher Unternehmer gründet eine UAE-Gesellschaft, die im Wesentlichen Lizenzen, Zinsen oder Vermögen verwaltet, und steuert sie faktisch aus Deutschland. Damit liegen Beherrschung, passive Einkünfte und Niedrigbesteuerung vor – und der Escape fehlt.

Die Folge ist die Hinzurechnung der passiven Einkünfte, oft entgegen der ursprünglichen Erwartung des Unternehmers.

Was tatsächlich schützt

Belastbaren Schutz bietet allein echte operative Substanz: ein reales Geschäft vor Ort, eigenes Personal, tatsächliche Entscheidungsfindung in den UAE und eine Tätigkeit, die zu den Einkünften passt.

Wer in den UAE wirklich lebt und arbeitet und dort ein aktives Geschäft führt, steht in einer ganz anderen Ausgangslage als der Inhaber einer reinen Briefkastengesellschaft.

Fazit

UAE-Gesellschaften sind CFC-rechtlich heikel: Die Niedrigbesteuerung ist meist gegeben, der Motivtest als Drittstaat regelmäßig versperrt. Passive Einkünfte werden dann hinzugerechnet.

Der nächste Artikel wendet sich einem EU-Standort zu, bei dem der Motivtest grundsätzlich offensteht: Zypern.

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