Block 10 · Hinzurechnungsbesteuerung / CFC

Lizenzgesellschaften und CFC

Das Wesentliche in Kürze

  • Lizenzgesellschaften sind ein Paradebeispiel passiver Einkünfte und damit hochgradig CFC-relevant.
  • Lizenzerträge gelten als aktiv nur, wenn die Gesellschaft die zugrunde liegenden Rechte durch eigene Forschung und Entwicklung geschaffen hat.
  • Der bloße Erwerb und die Weiterlizenzierung von Rechten führen typischerweise zu passiven Einkünften.
  • Niedrig besteuerte Lizenzboxen verschärfen das Niedrigbesteuerungsproblem.
  • Ohne eigene F&E-Substanz droht die Hinzurechnung der Lizenzerträge.

Warum Lizenzgesellschaften im Zentrum stehen

Geistiges Eigentum lässt sich leicht verlagern: Eine Marke oder ein Patent kann formal von einer Gesellschaft in einem Niedrigsteuerland gehalten werden, während die Lizenzgebühren von überall fließen.

Genau diese Mobilität macht Lizenzgesellschaften zu einem Hauptziel der Hinzurechnungsbesteuerung und internationaler Gegenmaßnahmen.

Wann Lizenzerträge aktiv sind

Lizenzerträge gelten regelmäßig nur dann als aktiv, wenn die Gesellschaft die lizenzierten Rechte durch eigene Forschungs- und Entwicklungstätigkeit selbst hervorgebracht hat.

Wer die Rechte selbst erschaffen hat, ist aktiv – wer sie nur hält und kassiert, ist passiv.

Die Substanz besteht hier konkret in echter F&E-Tätigkeit mit Personal und Funktion.

Der klassische passive Fall

Erwirbt eine Gesellschaft fertige Rechte oder bekommt sie konzernintern übertragen und lizenziert sie nur weiter, fehlt die eigene Wertschöpfung. Die Lizenzerträge sind dann passiv.

Das ist die typische „IP-Holding": eine Gesellschaft, die geistiges Eigentum bündelt und Lizenzen vergibt, ohne selbst zu entwickeln.

Das Problem der Lizenzboxen

Manche Staaten gewähren für Lizenzeinkünfte besonders niedrige Steuersätze (Patent- bzw. Lizenzboxen). Das senkt die effektive Belastung und löst das Niedrigbesteuerungsmerkmal aus.

Hinzu kommt die deutsche Lizenzschranke, die den Betriebsausgabenabzug für bestimmte konzerninterne Lizenzzahlungen in solche Boxen einschränken kann. Lizenzstrukturen stehen damit gleich von mehreren Seiten unter Druck.

Was eine tragfähige Struktur ausmacht

Eine belastbare Lizenzgesellschaft betreibt echte Entwicklung: eigene Forscher, Entwickler, Entscheidungsprozesse und reale Wertschöpfung am Standort. Dann sind die Erträge aktiv und die Substanzausnahme greift.

Eine reine Rechteverwaltung ohne F&E ist dagegen kaum zu retten.

Fazit

Lizenzgesellschaften sind nur aktiv, wenn sie die Rechte durch eigene Forschung und Entwicklung geschaffen haben. Bloßes Halten und Weiterlizenzieren führt zu passiven Einkünften, Lizenzboxen verschärfen die Niedrigbesteuerung.

Der nächste Artikel betrachtet einen weiteren passiven Klassiker: Finanzierungsgesellschaften.

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