Umsetzung der Anti-Hybrid-Regelungen in ausgewählten Staaten
Das Wesentliche in Kürze
- Trotz gemeinsamer OECD-Standards erfolgt die praktische Umsetzung der Anti-Hybrid-Regelungen durch die einzelnen Staaten unterschiedlich.
- Innerhalb der EU erfolgte die Umsetzung im Wesentlichen über die ATAD II, außerhalb der EU orientieren sich viele Staaten an den OECD-Empfehlungen.
- Unterschiede bestehen bei Anwendungsbereich, gesetzlicher Systematik und verfahrensrechtlicher Ausgestaltung.
- Grenzüberschreitende Strukturen können nur rechtssicher beurteilt werden, wenn s��mtliche beteiligten Rechtsordnungen gemeinsam betrachtet werden.
Grundlagen und Umsetzung in der EU
Die nationale Umsetzung beschreibt die Überführung internationaler Empfehlungen in verbindliches nationales Recht – durch neue Vorschriften, die Anpassung bestehender Steuergesetze, Verwaltungsanweisungen und verfahrensrechtliche Regelungen. Ziel sind die Neutralisierung hybrider Inkongruenzen, der Schutz nationaler Steuerbemessungsgrundlagen und die Vermeidung doppelter Nichtbesteuerung.
Die EU-Mitgliedstaaten mussten die Vorgaben der ATAD II übernehmen und Regelungen schaffen zu:
- Deduction without Inclusion
- Double Deduction
- Reverse Hybrid Mismatches
- importierten Inkongruenzen
- hybriden Betriebsstätten
- hybriden Finanzinstrumenten
Ausgewählte europäische Staaten
Deutschland hat die ATAD II durch Änderungen des nationalen Steuerrechts umgesetzt – mit Schwerpunkten auf der Neutralisierung hybrider Inkongruenzen, der Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs und der Behandlung hybrider Finanzinstrumente und Rechtsträger. Österreich hat die Vorgaben eng an den unionsrechtlichen Regelungen orientiert übernommen.
Die Niederlande mit ihren zahlreichen internationalen Strukturen passten Finanzierungs-, Holding- und Lizenzstrukturen umfassend an die OECD-Standards an. Das Vereinigte Königreich führte bereits frühzeitig besonders detaillierte Hybrid Mismatch Rules ein, die hybride Rechtsträger, Finanzinstrumente, Betriebsstätten und importierte Inkongruenzen erfassen.
Vereinigte Staaten und Drittstaaten
Die Vereinigten Staaten verfolgen einen eigenständigen Ansatz mit Check-the-Box-Regeln, Subpart F, GILTI sowie Vorschriften über hybride Finanzierungsinstrumente und allgemeinen Anti-Missbrauchsvorschriften. Das US-Steuerrecht unterscheidet sich damit teilweise deutlich von europäischen Regelungen.
Zahlreiche Staaten außerhalb der OECD berücksichtigen internationale Entwicklungen zunehmend über allgemeine Missbrauchsvorschriften, Körperschaftsteuer- und Verrechnungspreisregelungen sowie Amtshilfeabkommen – die Intensität der Umsetzung variiert jedoch erheblich.
Praxisbeispiel und Fazit
Eine Gruppe mit Holding- und Finanzierungsgesellschaften in mehreren europäischen Staaten und den USA vergleicht vor einer Umstrukturierung die jeweiligen nationalen Anti-Hybrid-Regelungen. Dabei werden Unterschiede bei hybriden Finanzinstrumenten, Betriebsausgabenabzügen und Dokumentationspflichten festgestellt, woraufhin Finanzierungsverträge angepasst und die Dokumentation vereinheitlicht werden.
Nur durch die Berücksichtigung nationaler Besonderheiten, eine vollständige Dokumentation und die kontinuierliche Beobachtung gesetzlicher Entwicklungen lassen sich grenzüberschreitende Strukturen dauerhaft rechtssicher und steuerlich konsistent ausgestalten.
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