Der Fremdvergleichsgrundsatz
Das Wesentliche in Kürze
- Der Fremdvergleichsgrundsatz (Arm’s Length Principle) ist das Fundament des internationalen Verrechnungspreisrechts.
- Er verlangt, dass verbundene Unternehmen Preise vereinbaren, wie sie auch zwischen unabhängigen Dritten gelten würden.
- Fast alle internationalen Verrechnungspreisregeln basieren auf diesem Prinzip.
- Der Fremdvergleich bestimmt, wie Gewinne zwischen Staaten verteilt werden.
- Die größte Schwierigkeit liegt darin, geeignete Vergleichsfälle zu finden.
Das wichtigste Prinzip des internationalen Steuerrechts
Müsste man das gesamte Verrechnungspreisrecht auf einen Satz reduzieren, würde er lauten: Verbundene Unternehmen sollen sich steuerlich so verhalten, als wären sie unabhängig.
Genau das ist der Fremdvergleichsgrundsatz, international Arm’s Length Principle. Nahezu alle modernen Verrechnungspreisregeln beruhen auf diesem Gedanken.
Warum der Fremdvergleich notwendig ist
Zwischen unabhängigen Unternehmen entsteht ein Marktpreis durch gegensätzliche Interessen: Der Verkäufer will viel, der Käufer will wenig zahlen. Innerhalb eines Konzerns fehlt dieser Mechanismus, weil beide Gesellschaften demselben Eigentümer gehören.
Der Eigentümer könnte Preise bewusst beeinflussen, um Gewinne zu verschieben. Deshalb akzeptieren Steuerbehörden keine beliebigen konzerninternen Preise.
Die Grundfrage
Der Fremdvergleich stellt immer dieselbe Frage:
Welchen Preis hätten unabhängige Unternehmen vereinbart?
Der Begriff „Arm’s Length" – eine Armlänge Abstand – symbolisiert genau diese wirtschaftliche Unabhängigkeit: Die Parteien sollen sich gegenüberstehen wie fremde Marktteilnehmer.
Anwendung in der Praxis
Der Grundsatz gilt für nahezu alle konzerninternen Transaktionen – Warenlieferungen, Dienstleistungen, Managementleistungen, Lizenzzahlungen, Darlehen, Garantien, Forschungsleistungen.
Eine Holding fragt sich bei Management Fees: Würde ein unabhängiges Unternehmen denselben Preis zahlen? Eine Finanzierungsgesellschaft fragt: Würde eine unabhängige Bank diesen Zinssatz akzeptieren? Immer greift derselbe Maßstab.
Warum der Fremdvergleich oft schwierig ist
In vielen Fällen existiert kein perfekter Vergleich – etwa bei einzigartiger Software, exklusiven Marken oder komplexen Konzernfunktionen. Dann müssen andere Bewertungsmethoden eingesetzt werden.
Der Grundsatz bleibt jedoch derselbe: Es soll ein Ergebnis erzielt werden, das dem Verhalten unabhängiger Marktteilnehmer möglichst nahekommt.
Fazit
Der Fremdvergleichsgrundsatz verlangt, verbundene Unternehmen wie unabhängige Marktteilnehmer zu behandeln. Viele Unternehmer suchen den „optimalen" Preis, die Steuerwelt sucht den „fremdüblichen" – daraus entstehen die meisten Konflikte in Betriebsprüfungen.
Bevor ein fremdüblicher Preis bestimmt werden kann, muss feststehen, ob die Unternehmen überhaupt verbunden sind. Damit befasst sich der nächste Artikel.
Fachliche Einordnung
Ihre Situation gehört in fachkundige Hände
Die Fachbibliothek vermittelt Grundlagen. Ihre konkrete Konstellation – mit allen Wohnsitz-, Ansässigkeits- und Strukturfragen – verdient eine individuelle Prüfung.
Jetzt Erstgespräch vereinbaren