Block 2 · Wegzug

Der Wegzug innerhalb der Europäischen Union

Das Wesentliche in Kürze

  • Ein Wegzug innerhalb der EU verlagert die steuerliche Ansässigkeit von einem Mitgliedstaat in einen anderen – die nationalen Steuersysteme bleiben eigenständig.
  • Europäische Grundfreiheiten und die EuGH-Rechtsprechung ergänzen das nationale Recht, ersetzen es aber nicht.
  • Auch innerhalb der EU kann eine Wegzugsbesteuerung entstehen; unionsrechtlich bestehen jedoch besondere Anforderungen an ihre Ausgestaltung.
  • Trotz Freizügigkeit bleiben Ansässigkeit, Doppelbesteuerungsabkommen und Meldepflichten zentrale Prüfungspunkte.

Einordnung

Der Wegzug innerhalb der Europäischen Union unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von einem Wegzug in einen Drittstaat. Zwar bleiben auch innerhalb der EU die nationalen Steuergesetze der einzelnen Mitgliedstaaten maßgeblich, jedoch werden diese durch das Unionsrecht, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie zahlreiche Richtlinien und Verordnungen ergänzt.

Für Unternehmer, Gesellschafter und Privatpersonen ergeben sich hierdurch sowohl zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten als auch besondere steuerliche Anforderungen. Insbesondere die Niederlassungsfreiheit, die Kapitalverkehrsfreiheit und die unionsrechtlichen Vorgaben zur Wegzugsbesteuerung beeinflussen die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Wohnsitzverlagerungen erheblich.

Begriff des Wegzugs innerhalb der EU

Von einem Wegzug innerhalb der Europäischen Union spricht man, wenn eine natürliche Person ihre steuerliche Ansässigkeit von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat verlagert. Typische Beispiele sind Deutschland nach Österreich, Spanien, Italien, Zypern oder Malta.

Obwohl beide Staaten Mitglied der Europäischen Union sind, bleiben sie steuerlich eigenständige Staaten mit eigenen Steuersystemen.

Europäische Grundfreiheiten

Der Wegzug innerhalb der Europäischen Union wird maßgeblich durch die europäischen Grundfreiheiten beeinflusst. Hierzu gehören insbesondere:

  • Niederlassungsfreiheit
  • Arbeitnehmerfreizügigkeit
  • Dienstleistungsfreiheit
  • Kapitalverkehrsfreiheit

Diese Freiheiten sollen gewährleisten, dass Bürger und Unternehmen ihren Wohnsitz oder ihre wirtschaftliche Tätigkeit grundsätzlich frei innerhalb der Europäischen Union verlagern können.

Bedeutung der Niederlassungsfreiheit

Für Unternehmer besitzt die Niederlassungsfreiheit besondere Bedeutung. Sie schützt insbesondere Unternehmensgründungen in anderen Mitgliedstaaten, die Verlagerung des Wohnsitzes, Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften, die Gründung von Tochtergesellschaften sowie den Aufbau internationaler Unternehmensstrukturen.

Steuerliche Regelungen dürfen diese Freiheit grundsätzlich nicht unverhältnismäßig einschränken.

Wegzugsbesteuerung innerhalb der EU

Auch bei einem Wegzug innerhalb der Europäischen Union kann grundsätzlich eine Wegzugsbesteuerung entstehen. Allerdings bestehen unionsrechtliche Anforderungen an deren Ausgestaltung. Von besonderer Bedeutung sind insbesondere:

  • Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
  • Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
  • Stundungsmöglichkeiten
  • Gleichbehandlung innerhalb der Europäischen Union

Doppelbesteuerungsabkommen und Ansässigkeit

Zwischen den Mitgliedstaaten bestehen regelmäßig Doppelbesteuerungsabkommen, die insbesondere steuerliche Ansässigkeit, Besteuerungsrechte, die Vermeidung der Doppelbesteuerung, Quellensteuer und Verständigungsverfahren regeln. Das Unionsrecht ersetzt diese Abkommen nicht, sondern ergänzt sie.

Auch innerhalb der Europäischen Union richtet sich die steuerliche Ansässigkeit zunächst nach den nationalen Vorschriften des jeweiligen Staates. Erst wenn mehrere Staaten gleichzeitig eine Ansässigkeit annehmen, kommen die Tie-Breaker-Regeln des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens zur Anwendung.

Informationsaustausch und Vorteile

Die Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten arbeiten heute deutlich enger zusammen – durch automatischen Informationsaustausch, Amtshilfeverfahren, gemeinsame Prüfungen und internationale Meldesysteme. Ein Wegzug innerhalb der EU erfolgt daher regelmäßig unter hoher steuerlicher Transparenz.

Praktische Vorteile liegen in der vereinfachten Freizügigkeit, der gegenseitigen Anerkennung zahlreicher Verwaltungsverfahren, der engen Zusammenarbeit der Behörden sowie vergleichsweise unkomplizierten Aufenthaltsrechten. Steuerlich bleibt jedoch stets eine sorgfältige Planung erforderlich.

Praxisbeispiel

Eine Unternehmerin verlegt ihren Wohnsitz von Deutschland nach Malta. Sie gibt ihren deutschen Wohnsitz vollständig auf und begründet dort ihren neuen Lebensmittelpunkt; ihre deutsche Holding bleibt unverändert bestehen.

Vor dem Wegzug sind unter anderem zu prüfen: Greift die Wegzugsbesteuerung? Welches Doppelbesteuerungsabkommen ist anwendbar? Wo befindet sich künftig die steuerliche Ansässigkeit? Bleibt der Ort der Geschäftsleitung unverändert? Welche Meldepflichten bestehen in beiden Staaten?

Typische Fehler

  • Annahme, innerhalb der Europäischen Union existiere ein einheitliches Steuerrecht
  • Unterschätzung nationaler Unterschiede
  • Nichtbeachtung der Wegzugsbesteuerung
  • fehlende Analyse der steuerlichen Ansässigkeit
  • Vernachlässigung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • unzureichende Dokumentation des Wegzugs

Fazit

Auch innerhalb der Europäischen Union bleiben Fragen der Ansässigkeit, der Wegzugsbesteuerung und der Doppelbesteuerungsabkommen von zentraler Bedeutung.

Europäische Grundfreiheiten, die EuGH-Rechtsprechung und die enge Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen schaffen einen besonderen rechtlichen Rahmen, ersetzen jedoch nicht die sorgfältige steuerliche Planung.

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