FBAR · FinCEN Form 114
Muss Ihre US-LLC ihre Auslandskonten melden?
Hält Ihre US-Gesellschaft Konten außerhalb der USA, kann eine FBAR-Meldung erforderlich sein. Hier erfahren Sie, was offiziell als Auslandskonto gilt, und prüfen in zwei Fragen, ob Handlungsbedarf besteht. Den ausführlichen Selbsttest je Gesellschaft und Jahr finden Sie im Mandantenportal.
Im Mandantenportal inbegriffen · Ohne Mandat · Frist 15. Oktober

Die Grundlage
Was ist ein Auslandskonto im Sinne der FBAR?
Bevor es um Schwellen und Fristen geht, steht eine Frage: Welche Konten zählen überhaupt? Die Antwort ergibt sich aus der Definition des US-Finanzministeriums.
Maßgeblich ist die Definition des US-Finanzministeriums in 31 CFR § 1010.350 und in den offiziellen Erläuterungen von FinCEN zu Form 114. Danach ist ein Auslandskonto (foreign financial account) ein Finanzkonto, das außerhalb der Vereinigten Staaten geführt wird.
„A foreign financial account is a financial account located outside of the United States. For example, an account maintained with a branch of a United States bank that is physically located outside of the United States is a foreign financial account. An account maintained with a branch of a foreign bank that is physically located in the United States is not a foreign financial account.“FinCEN, BSA Electronic Filing Requirements for the FBAR (FinCEN Form 114), General Definitions
Worauf es ankommt
- Entscheidend ist allein, wo das Konto geführt wird. Nicht entscheidend sind die Nationalität der Bank, die Währung des Kontos, der Ort, von dem aus Sie es nutzen, oder der Sitz Ihrer Gesellschaft.
- Als Vereinigte Staaten gelten die 50 Bundesstaaten, der District of Columbia, die US-Territorien und Besitzungen (z. B. Puerto Rico, Guam, Amerikanische Jungferninseln) sowie Indianerreservate. Ein Konto in Puerto Rico ist daher kein Auslandskonto.
- Für die Meldung zählt jedes Konto, an dem die Gesellschaft eine finanzielle Beteiligung hat oder für das sie zeichnungsberechtigt ist.
Welche Konten erfasst sind (31 CFR § 1010.350(c))
- Bankkonten
- Giro-, Spar-, Tagesgeld- und Festgeldkonten sowie jedes andere Konto bei einem Unternehmen, das Bankgeschäfte betreibt.
- Wertpapierkonten und Depots
- Konten bei einem Broker oder Wertpapierhändler, über die Wertpapiere gekauft, verkauft oder verwahrt werden.
- Sonstige Finanzkonten
- Konten bei Unternehmen, die Einlagen entgegennehmen oder Gelder als Finanzagentur verwalten, Versicherungs- und Rentenversicherungsverträge mit Rückkaufswert, Konten für Termin- und Optionsgeschäfte auf Rohstoffe sowie Anteile an Investmentfonds und vergleichbaren Publikumsfonds mit regelmäßiger Anteilspreisermittlung und Rücknahme.
Beispiele
- Geschäftskonto bei einer Bank in Deutschland, der Schweiz oder den VAE Auslandskonto
- Konto bei einer Filiale einer US-Bank außerhalb der USA (z. B. in London) Auslandskonto
- Depot bei einem Broker mit Sitz außerhalb der USA Auslandskonto
- Konto bei einer US-Bank (z. B. Mercury, Relay, Chase), auch wenn Sie es aus dem Ausland nutzen Kein Auslandskonto
- Euro-Konto bei einer Bank in den USA (die Währung ist nicht entscheidend) Kein Auslandskonto
- Konto bei einer US-Filiale einer ausländischen Bank (z. B. in New York) Kein Auslandskonto
- Konten bei Fintechs, Neobanken und Zahlungsdienstleistern (z. B. Wise, Revolut, Payoneer, Airwallex, PayPal) Beim Institut erfragen
Kryptowährungen: Nach derzeitigem Stand (FinCEN Notice 2020-2) ist ein Konto, das ausschließlich virtuelle Währungen enthält, nicht FBAR-meldepflichtig. Hält dasselbe Konto daneben andere Werte, etwa ein Guthaben in Euro oder US-Dollar, kann es meldepflichtig sein. FinCEN hat eine Änderung dieser Regel angekündigt.
Unsicher, ob es ein Auslandskonto ist?
Nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit dem betreffenden Institut auf, bei mehreren Konten mit jedem einzelnen Institut, und stellen Sie genau diese Frage im Zusammenhang mit der FBAR-Meldung. Gerade bei Fintechs und Zahlungsdienstleistern kann die Antwort je nach Vertragsgesellschaft, Kontoart und Währung unterschiedlich ausfallen.
Bitten Sie um eine schriftliche Antwort und bewahren Sie diese bei Ihren Unterlagen auf. Bis die Frage geklärt ist, behandeln Sie das Konto bitte vorsorglich als Auslandskonto, damit die Frist am 15. Oktober nicht verstreicht.
So können Sie fragen
Wird mein Konto bei Ihnen außerhalb der USA geführt und gilt es damit als „foreign financial account“ im Sinne der FBAR-Meldung (FinCEN Form 114, 31 CFR § 1010.350)? Bitte nennen Sie mir außerdem die Gesellschaft, die das Konto führt, und das Land, in dem es geführt wird.Is my account with you maintained outside the United States, and is it therefore a "foreign financial account" for FBAR purposes (FinCEN Form 114, 31 CFR § 1010.350)? Please also tell me which legal entity holds the account and in which country it is maintained.Quellen
- 31 CFR § 1010.350 (Reports of foreign financial accounts)
- FinCEN: Report Foreign Bank and Financial Accounts (FBAR)
- IRS: Report of Foreign Bank and Financial Accounts (FBAR)
Stand: Oktober 2026. Gesetze, Verwaltungsauffassungen und Fristen können sich ändern. Diese Erläuterung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Kurzcheck
Zwei Fragen, eine erste Einschätzung.
Der Kurzcheck ersetzt nicht den ausführlichen Selbsttest im Mandantenportal, zeigt aber, ob Sie sich näher damit befassen sollten. Ihre Antworten werden nicht gespeichert.
Was Sie davon haben
Eine Meldepflicht, die Sie sicher einschätzen können.
Klarheit, welches Konto überhaupt zählt
Die offizielle Definition des Auslandskontos mit Beispielen zu Banken, Depots, Fintechs und Kryptokonten.
Die 10.000-USD-Schwelle richtig angewendet
Höchststände je Konto, in US-Dollar umgerechnet und addiert. Ein einziger Tag über der Schwelle genügt.
Ein Ergebnis je Gesellschaft und Jahr
Im Mandantenportal beantworten Sie den Selbsttest für jedes infrage kommende Jahr und erhalten Ihre Selbstauskunft als Dokument.
Die Frist am 15. Oktober im Blick
Die FBAR ist bis spätestens 15. Oktober des Folgejahres einzureichen. Der Selbsttest zeigt rechtzeitig, ob Handlungsbedarf besteht.
Begleitung bei der eigenen Einreichung
Ergibt sich eine Meldepflicht, buchen Sie direkt aus dem Fragebogen einen Zoom-Termin mit Guido Möller.
Ohne Mandat und ohne Honorar
Der Selbsttest ist im Mandantenportal inbegriffen und begründet keinen Auftrag.
In vier Schritten
Vom Kontoauszug zur fristgerechten Meldung
- 1.
Auslandskonten klären
Anhand der offiziellen Definition prüfen, welche Konten der Gesellschaft außerhalb der USA geführt werden.
- 2.
Höchststände ermitteln
Höchsten Stand je Konto aus den Kontoauszügen entnehmen, in US-Dollar umrechnen und addieren.
- 3.
Selbsttest im Portal
Je Gesellschaft und Jahr die Fragen beantworten. Ihre Selbstauskunft wird unter Dokumente abgelegt.
- 4.
Rechtzeitig einreichen
Bei Meldepflicht bis 15. Oktober über FinCEN einreichen, auf Wunsch mit Begleitung im Zoom-Call.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
Was ist die FBAR?
Die FBAR (Report of Foreign Bank and Financial Accounts, FinCEN Form 114) ist eine Meldung an das US-Finanzministerium. Abzugeben ist sie von jeder US-Person, also auch von einer US-LLC, die an Auslandskonten beteiligt oder dafür zeichnungsberechtigt ist, wenn die Summe der Höchststände im Kalenderjahr 10.000 USD übersteigt.
Ist mein Wise-, Revolut- oder Payoneer-Konto ein Auslandskonto?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist, welche Gesellschaft das Konto in welchem Land führt, und das kann je nach Kontoart und Währung unterschiedlich sein. Fragen Sie das Institut bitte umgehend und schriftlich, ob Ihr Konto im Sinne der FBAR als foreign financial account gilt. Eine Formulierung zum Kopieren finden Sie auf dieser Seite.
Zählt ein Konto bei Mercury, Relay oder einer anderen US-Bank?
Nein. Konten bei Banken in den USA sind keine Auslandskonten, auch wenn Sie sie aus dem Ausland nutzen oder das Konto auf Euro lautet.
Wie wird die Schwelle von 10.000 USD berechnet?
Für jedes Auslandskonto wird der höchste Stand im Kalenderjahr ermittelt, mit dem Treasury Reporting Rate of Exchange zum 31. Dezember in US-Dollar umgerechnet und über alle Auslandskonten addiert. Liegt die Summe über 10.000 USD, ist die Meldung erforderlich.
Reichen Sie die FBAR für mich ein?
Nein. Die Einreichung nehmen Sie selbst vor. Ergibt sich aus dem Selbsttest eine Meldepflicht, begleitet Guido Möller Ihre Einreichung auf Wunsch in einem Zoom-Call, sofern der Termin rechtzeitig gebucht wird.
Noch kein Zugang? Zugang einrichten oder US-LLC-Compliance ansehen
Kurzcheck und Selbsttest sind Hilfsmittel und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Ob eine FBAR-Pflicht besteht, hängt vom Einzelfall ab. Gesetze, Verwaltungsauffassungen und Fristen können sich ändern. Eine Einreichung durch uns findet nicht statt.
