Für Inhaber einer US-LLC
Ihre US-Gesellschaft, ohne Meldepflichten im Nacken.
Wer als Nicht-US-Person eine LLC hält, muss jedes Jahr Form 5472 mit einer Pro-forma-1120 einreichen. Im Mandantenportal prüfen Sie die Pflicht, legen Ihre Gesellschaft an und behalten alle Fristen im Blick. Auf Wunsch übernehmen wir die Einreichung.
Im Mandantenportal inbegriffen · Ohne Mandat · Übergabe jederzeit möglich

Was Sie davon haben
Aus einer jährlichen Sorge wird ein erledigter Punkt.
Die meisten Versäumnisse entstehen nicht aus Absicht, sondern weil niemand an die Frist erinnert hat. Das Portal sorgt dafür, dass das nicht mehr passiert.
In wenigen Minuten wissen, ob und für welche Jahre Sie melden müssen
Der Form-5472-Selbsttest nennt die betroffenen Steuerjahre ab Gründung, auch wenn Sie bisher nichts eingereicht haben.
Ihre Gesellschaft an einem Ort
LLC im Mandantenportal anlegen: Stammdaten, Gesellschafter, Dokumente und Status sind jederzeit abrufbar.
Fristen, die Sie nicht mehr selbst im Kopf behalten müssen
15. April als Regelfrist, 15. Oktober mit Fristverlängerung. Das Portal zeigt, was ansteht und was erledigt ist.
FBAR gleich mit geklärt
Der FBAR-Selbsttest im Portal zeigt, ob Ihre Auslandskonten eine Meldung auslösen können, und legt das Ergebnis für Sie ab.
Unterlagen sicher statt im E-Mail-Postfach
Gründungsdokumente, EIN-Bescheid und Nachweise liegen verschlüsselt im Portal, sortiert nach Gesellschaft.
Übergabe an uns, wenn Sie es nicht selbst machen möchten
Form 5472 und Pro-forma-1120 bereiten wir vor, Sie unterschreiben digital, wir reichen ein und legen den Nachweis ab.
Warum es wichtig ist
Der IRS fragt nicht, ob Sie es gewusst haben.
Die Strafe für ein fehlendes Form 5472 gilt je Formular und Jahr. Sie trifft auch Gesellschaften ohne Geschäftstätigkeit. Wer früh prüft, hat die Wahl, wer spät prüft, hat Fristen.
- Strafe je fehlendem Form 5472 und Jahr
- 25.000 USD
- Regelfrist, mit Verlängerung bis 15. Oktober
- 15. April
- Meldepflicht auch ohne Umsatz und ohne Gewinn
- Ab Gründung
In vier Schritten
Vom Selbsttest zur erledigten Einreichung
- 1.
Selbsttest machen
Sieben Fragen, sofortiges Ergebnis mit den betroffenen Steuerjahren. Ohne Konto.
- 2.
Zugang einrichten
Mandantenportal-Zugang anlegen und E-Mail bestätigen. Danach geht es direkt weiter.
- 3.
Gesellschaft anlegen
Ihre LLC mit wenigen Angaben erfassen. Ab dann sehen Sie Fristen und Status.
- 4.
Selbst einreichen oder übergeben
Sie entscheiden. Wenn Sie übergeben, kümmern wir uns um Formulare und Einreichung.
Wir reichen Form 5472 und Pro-forma-1120 für Ihre LLC ein, inklusive Nachweis.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
Muss meine LLC wirklich melden, obwohl sie keinen Umsatz hatte?
In der Regel ja. Eine Single-Member-LLC mit ausländischem Gesellschafter gilt für Form 5472 als meldepflichtig, sobald es meldepflichtige Transaktionen gibt. Dazu zählen schon Gründungskosten oder Einlagen des Gesellschafters. Der Selbsttest zeigt Ihnen, welche Jahre betroffen sind.
Was kostet der Zugang zum Mandantenportal?
Zugang, Selbsttests, Fristenübersicht und Dokumentenablage sind ohne Honorar und ohne Mandat inbegriffen. Honorar fällt erst an, wenn Sie uns mit der Einreichung beauftragen.
Ich habe Jahre versäumt. Ist es zu spät?
Versäumte Jahre lassen sich nachholen. Wichtig ist, dass es geordnet geschieht. Wenn der Selbsttest mehrere offene Jahre zeigt, sprechen Sie uns an, bevor Sie einzeln einreichen.
Ich habe schon einen Dienstleister. Kann ich trotzdem das Portal nutzen?
Ja. Sie können Ihre Gesellschaft anlegen und Fristen sowie Dokumente im Blick behalten. Wenn Sie später wechseln möchten, ist die Übernahme vorbereitet.
Was ist mit FBAR?
Der FBAR-Selbsttest im Portal hilft einzuschätzen, ob eine Meldung in Betracht kommt. Die FBAR reichen wir nicht ein. Auf Wunsch begleitet Guido Möller Ihre eigene Einreichung in einem Zoom-Call.
Schon registriert? Gesellschaft anlegen
Selbsttests und Fristenübersicht sind Hilfsmittel und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Ob und in welchem Umfang eine Meldepflicht besteht, hängt vom Einzelfall ab. Die Beurteilung erfolgt durch dafür zugelassene Berufsträger.
