Managementgesellschaften und CFC
Das Wesentliche in Kürze
- Managementgesellschaften können aktiv sein – wenn sie echte Leitungs- und Dienstleistungsfunktionen mit Substanz ausüben.
- Schädlich ist das überwiegende Mitwirken nahestehender Personen ohne eigene Wertschöpfung.
- Reine Verrechnungs- oder Fakturierungsgesellschaften ohne echte Tätigkeit sind passiv.
- Die Abgrenzung verläuft entlang der Frage, ob die Gesellschaft selbst Leistungen erbringt.
- Substanz – Personal, Know-how, Entscheidungskompetenz – ist hier der entscheidende Maßstab.
Die Zwitterstellung der Managementgesellschaft
Managementgesellschaften erbringen Dienstleistungen – Steuerung, Beratung, Verwaltung – meist innerhalb eines Konzerns. Dienstleistungen können aktiv sein, aber gerade die konzerninterne Ausrichtung macht die Einordnung heikel.
Je nach Ausgestaltung steht eine Managementgesellschaft fest im aktiven oder klar im passiven Bereich.
Wann Managementleistungen aktiv sind
Aktiv ist eine Managementgesellschaft, wenn sie echte Leistungen mit eigener Wertschöpfung erbringt: mit qualifiziertem Personal, eigenem Know-how und realer Entscheidungskompetenz.
Eine Gesellschaft, die tatsächlich strategische Steuerung, operative Dienstleistungen oder Beratung leistet, übt eine aktive Tätigkeit aus.
Das schädliche Mitwirken nahestehender Personen
Dienstleistungen verlieren ihre Aktivqualität, wenn sie überwiegend mit nahestehenden Personen abgewickelt werden und diese maßgeblich mitwirken. Dann erbringt nicht die Gesellschaft die Leistung, sondern faktisch der Gesellschafter.
Wenn der Gesellschafter die Arbeit macht und die Gesellschaft nur abrechnet, ist die Tätigkeit passiv.
Diese „Infektion" durch nahestehende Personen ist der häufigste Grund, warum vermeintlich aktive Managementgesellschaften doch passiv sind.
Reine Verrechnungsgesellschaften
Besonders problematisch sind Gesellschaften, die nur Kosten weiterverrechnen oder Rechnungen ausstellen, ohne selbst etwas zu leisten. Solche Fakturierungs- oder Verrechnungsgesellschaften haben keine eigene Substanz.
Sie sind ein klassischer Fall der Zwischengesellschaft und werden hinzugerechnet.
Der Substanzmaßstab
Wie überall entscheidet die Substanz. Eine Managementgesellschaft braucht eigenes Personal, das die Leistungen tatsächlich erbringt, und eine Organisation, die zu den Erträgen passt.
Wer reale Funktionen mit eigenem Team ausübt, ist aktiv. Wer nur eine Hülle für die Tätigkeit des Gesellschafters bildet, ist passiv.
Fazit
Managementgesellschaften sind aktiv, wenn sie echte Leistungen mit Substanz erbringen, und passiv, wenn nahestehende Personen maßgeblich mitwirken oder nur verrechnet wird. Die Substanz gibt den Ausschlag.
Der nächste Artikel verbindet die Hinzurechnungsbesteuerung mit einem anderen großen Thema: dem Wegzug.
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