Verrechnungspreise bei Auftragsfertigern
Das Wesentliche in Kürze
- Auftragsfertiger (Contract Manufacturers) produzieren Waren für verbundene Unternehmen, tragen aber meist nur begrenzte Risiken.
- Typischerweise besitzen sie weder die Marke noch die Kundenbeziehungen.
- Die Vergütung erfolgt häufig nach der Kostenaufschlagsmethode oder der TNMM.
- Die zentrale Frage lautet: Welche Rendite würde ein unabhängiger Fertigungsdienstleister erzielen?
- Gewinne folgen Funktionen und Risiken – nicht allein der physischen Produktion.
Die Fabrik ohne eigenes Produkt
In internationalen Konzernen produziert ein Contract Manufacturer im Auftrag eines verbundenen Unternehmens. Er erhält Produktionsaufträge, technische Vorgaben, Qualitätsstandards und Produktionsmengen – die wesentlichen Geschäftsentscheidungen treffen andere Gesellschaften.
Klassisches Beispiel: Eine Holding besitzt Marke, Produktdesign und Vertriebssystem. Die Produktion erfolgt durch eine Tochter in einem anderen Land, die produziert, montiert und verpackt, aber nicht an Endkunden verkauft. Die Struktur ermöglicht Arbeitsteilung, zentrale Steuerung und internationale Produktionsnetzwerke.
Die steuerliche Kernfrage und die FAR-Analyse
Die Produktionsgesellschaft erzeugt wirtschaftlichen Wert und darf nicht ohne angemessene Vergütung arbeiten – trägt aber oft nicht sämtliche Risiken eines unabhängigen Herstellers.
Die FAR-Analyse untersucht Funktionen (Produktion, Qualitätskontrolle, Lagerhaltung, technische Umsetzung), Risiken (Produktions-, Qualitäts-, operative Risiken) und Vermögenswerte (Maschinen, Produktionsanlagen, Personal).
Welche Risiken der Auftragsfertiger nicht trägt
In vielen Strukturen verbleiben wesentliche Risiken bei anderen Gesellschaften: Markt-, Vertriebs-, Entwicklungs-, Marken- und Preisrisiken.
Bricht die Marktnachfrage ein, trägt das Risiko oft die Gesellschaft mit Marke, Entwicklung und Vertrieb – deshalb steht ihr typischerweise auch ein größerer Gewinnanteil zu.
Die OECD folgt dem Grundsatz: Gewinne folgen Funktionen und Risiken. Wer nur begrenzte Risiken übernimmt, erhält meist eine stabilere, aber niedrigere Vergütung.
Cost-Plus und TNMM
Häufig wird die Vergütung über die Kostenaufschlagsmethode bestimmt: Kosten plus fremdüblicher Gewinnaufschlag. Beispiel: Bei Produktionskosten von 10 Mio. Euro und einem Aufschlag von 7 % ergibt sich eine Vergütung von 10,7 Mio. Euro – ein stabiler Gewinn unabhängig vom späteren Vertriebserfolg.
Fehlen direkte Vergleichspreise, wird oft die TNMM eingesetzt. Verglichen werden Auftragsfertiger, Lohnfertiger und spezialisierte Produktionsdienstleister hinsichtlich operativer Margen, Kostenstrukturen und Risikoprofile, woraus sich eine fremdübliche Renditebandbreite ergibt.
Auslastungs- und Investitionsrisiken
Ein wichtiger Prüfungsbereich ist die Frage, wer das Risiko leerstehender Kapazitäten trägt – der Fertiger, die Konzernzentrale oder der Auftraggeber. Die Antwort beeinflusst die Gewinnverteilung unmittelbar.
Auch bei erheblichen Produktionsanlagen fragt die OECD: Wer investiert, wer entscheidet über Erweiterungen, wer trägt Investitionsrisiken? Typische Fehler sind unrealistische Margen, unklare Risikoverteilung, fehlende Benchmark-Studien und Widersprüche zwischen Verträgen und tatsächlicher Praxis.
Fazit
Die Vergütung des Auftragsfertigers richtet sich nicht allein nach der Produktionstätigkeit, sondern nach Funktionen, Risiken und Vermögenswerten. In der Praxis werden Cost-Plus oder TNMM eingesetzt.
Die wichtigste Frage lautet nicht „Wer stellt das Produkt her?", sondern welche Rendite ein unabhängiger Fertigungsdienstleister für die übernommenen Funktionen und Risiken erhalten würde. Der nächste Artikel behandelt Vertriebsgesellschaften.
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