Steuerfestsetzung und Fälligkeit der Wegzugsbesteuerung
Das Wesentliche in Kürze
- Erst durch die Steuerfestsetzung entsteht ein vollziehbarer Steueranspruch – die Ermittlung der Bemessungsgrundlage ist nur ein Zwischenschritt.
- Da die Besteuerung auf einer fiktiven Veräußerung beruht, erhält der Steuerpflichtige keinen Verkaufserlös, wodurch eine erhebliche Liquiditätsbelastung entstehen kann.
- Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen Stundungsmöglichkeiten, ratenweise Zahlung oder Billigkeitsmaßnahmen.
- Umfangreiche Mitwirkungspflichten und internationale Nachweisanforderungen prägen das Verfahren.
Einordnung
Die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage bildet lediglich einen Zwischenschritt im Verfahren der Wegzugsbesteuerung. Erst durch die Steuerfestsetzung entsteht ein vollziehbarer Steueranspruch gegenüber dem Steuerpflichtigen. Anschließend stellt sich die praktische Frage, wann die festgesetzte Steuer zu entrichten ist und welche Möglichkeiten bestehen, die Zahlung zeitlich zu verschieben.
Gerade bei der Wegzugsbesteuerung kommt der Fälligkeit besondere Bedeutung zu. Da die Besteuerung auf einer fiktiven Veräußerung beruht, erhält der Steuerpflichtige regelmäßig keinen Verkaufserlös. Dennoch kann eine erhebliche Steuerforderung entstehen.
Steuerentstehung und Steuerfestsetzung
Zwischen der Entstehung der Steuer und ihrer Festsetzung ist zu unterscheiden. Die Steuer entsteht aufgrund der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen. Die Steuerfestsetzung erfolgt dagegen durch die zuständige Finanzbehörde im Rahmen des Steuerverfahrens.
Erst der Steuerbescheid legt verbindlich fest, ob eine Steuer geschuldet wird, in welcher Höhe sie festgesetzt wird und welche Berechnungsgrundlagen zugrunde gelegt wurden.
Der Steuerbescheid
Die Wegzugsbesteuerung wird regelmäßig durch einen Steuerbescheid festgesetzt. Dieser enthält insbesondere:
- die Bemessungsgrundlage
- den festgesetzten Steuerbetrag
- die rechtliche Begründung
- Hinweise zu Rechtsbehelfen
- Angaben zur Fälligkeit
Der Steuerbescheid bildet die Grundlage für sämtliche weiteren Verfahrensschritte.
Fälligkeit und Liquidität
Mit der Steuerfestsetzung stellt sich die Frage nach der Zahlung. Grundsätzlich ist die festgesetzte Steuer innerhalb der gesetzlichen Fristen zu entrichten. Die konkrete Fälligkeit richtet sich nach den allgemeinen steuerverfahrensrechtlichen Vorschriften sowie gegebenenfalls nach besonderen gesetzlichen Regelungen.
Eine Besonderheit besteht darin, dass der Steuerpflichtige regelmäßig keine Liquidität aus einem tatsächlichen Verkauf erhält. Es besteht daher häufig folgende Situation: erheblicher steuerpflichtiger Gewinn, keine Veräußerung, kein Kaufpreis, dennoch Zahlungspflicht. Diese Konstellation macht die Liquiditätsplanung zu einem zentralen Bestandteil jeder Wegzugsplanung.
Stundungsmöglichkeiten
Der Gesetzgeber sieht unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten vor, die sofortige Zahlung aufzuschieben. Je nach Rechtslage können insbesondere in Betracht kommen:
- gesetzliche Stundungsregelungen
- ratenweise Zahlung
- besondere europarechtliche Vorschriften
- individuelle Billigkeitsmaßnahmen
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach anwendbarem Recht und den Umständen des Einzelfalls.
Mitwirkungspflichten und internationale Sachverhalte
Im Rahmen der Steuerfestsetzung bestehen umfangreiche Mitwirkungspflichten – etwa vollständige Angaben zu den Beteiligungen, die Offenlegung relevanter Unterlagen, Nachweise zur Unternehmensbewertung, Angaben zum Wegzug und die Dokumentation der steuerlichen Ansässigkeit. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können das Verfahren erheblich verzögern.
Bei grenzüberschreitenden Wegzügen müssen zusätzlich Doppelbesteuerungsabkommen, internationale Amtshilfe, Informationsaustausch, die Ansässigkeit im Zuzugsstaat und internationale Nachweispflichten berücksichtigt werden.
Rechtsbehelfe
Ist der Steuerpflichtige mit der Steuerfestsetzung nicht einverstanden, stehen grundsätzlich die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe zur Verfügung. Diese können sich beispielsweise auf die Höhe der Unternehmensbewertung, die Berechnung des Veräußerungsgewinns, die Anwendung gesetzlicher Vorschriften, Verfahrensfehler oder Bewertungsfragen beziehen.
Rechtsbehelfe ändern jedoch grundsätzlich nichts daran, dass das Verfahren nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt wird.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmer verlegt seinen steuerlichen Wohnsitz nach Singapur. Nach Abschluss der steuerlichen Prüfung erlässt die Finanzverwaltung einen Steuerbescheid über die Wegzugsbesteuerung.
Da kein tatsächlicher Unternehmensverkauf stattgefunden hat, verfügt der Unternehmer nicht über die erforderliche Liquidität zur sofortigen Zahlung. Vor diesem Hintergrund prüft er gemeinsam mit seinen Beratern, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Stundung oder andere Zahlungserleichterungen erfüllt sind.
Typische Fehler
- fehlende Liquiditätsplanung
- verspätete Vorbereitung auf die Steuerfestsetzung
- unvollständige Mitwirkung im Besteuerungsverfahren
- Nichtbeachtung gesetzlicher Fristen
- verspätete Prüfung von Rechtsbehelfen
- Annahme, ohne Verkauf entstehe keine Zahlungspflicht
Fazit
Da die Besteuerung regelmäßig ohne tatsächlichen Liquiditätszufluss erfolgt, kommt der Planung der späteren Steuerzahlung besondere Bedeutung zu.
Eine rechtzeitige Vorbereitung, vollständige Mitwirkung im Besteuerungsverfahren und die Prüfung möglicher Zahlungserleichterungen sind wesentliche Bestandteile einer erfolgreichen internationalen Wegzugsplanung.
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