Block 2 · Wegzug

Steuerliche Due Diligence vor dem Wegzug

Das Wesentliche in Kürze

  • Die steuerliche Due Diligence erfasst systematisch sämtliche steuerlich relevanten Sachverhalte vor dem Wegzug – Ziel ist eine belastbare Bestandsaufnahme, nicht die Entwicklung neuer Gestaltungen.
  • Sie umfasst Beteiligungs- und Vermögensstruktur, steuerliche Ansässigkeit, Unternehmensbewertung, internationale Sachverhalte und Dokumentation.
  • Besonders Unternehmer, Gesellschafter und Inhaber internationaler Holdingstrukturen profitieren von der strukturierten Vorprüfung.
  • Sie schafft Transparenz über die Ausgangssituation und bildet die Grundlage jeder rechtssicheren Wegzugsplanung.

Einordnung

Je komplexer die Vermögens- und Unternehmensstruktur eines Steuerpflichtigen ist, desto wichtiger wird eine systematische steuerliche Bestandsaufnahme vor einem internationalen Wegzug. Während bei Unternehmensübernahmen regelmäßig eine Due Diligence durchgeführt wird, wird eine vergleichbare Analyse vor einem Wegzug in der Praxis häufig unterschätzt.

Eine steuerliche Due Diligence dient dazu, sämtliche steuerlich relevanten Sachverhalte frühzeitig zu identifizieren, Risiken zu bewerten und notwendige Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten. Ziel ist nicht, neue Gestaltungen zu entwickeln, sondern den bestehenden Status vollständig zu erfassen.

Begriff und Ziele

Unter einer steuerlichen Due Diligence versteht man die systematische Prüfung sämtlicher steuerlich relevanter Verhältnisse vor einem geplanten Ereignis. Im Zusammenhang mit einem Wegzug umfasst sie insbesondere die Analyse von Beteiligungsstrukturen, Vermögenswerten, Steuerpflichten, Unternehmensbewertungen, internationalen Sachverhalten und Dokumentationsunterlagen.

Sie verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • Identifikation steuerlicher Risiken
  • Ermittlung möglicher Wegzugsfolgen
  • Prüfung bestehender Unternehmensstrukturen
  • Vorbereitung der Unternehmensbewertung
  • Sicherstellung vollständiger Dokumentationen
  • frühzeitige Erkennung notwendiger Handlungsmaßnahmen

Analyse der Beteiligungs- und Vermögensstruktur

Ein wesentlicher Bestandteil ist die vollständige Erfassung aller Beteiligungen – unmittelbare und mittelbare Beteiligungen, Holding- und Tochtergesellschaften, Minderheitsbeteiligungen, Beteiligungen an Personengesellschaften sowie internationale Beteiligungsstrukturen. Jede Beteiligung sollte hinsichtlich ihrer steuerlichen Relevanz geprüft werden.

Daneben sollten sämtliche wesentlichen Vermögenswerte erfasst werden:

  • Immobilien
  • Wertpapierdepots
  • Bankguthaben
  • Darlehensforderungen
  • Lizenzrechte
  • Marken
  • sonstige Kapitalanlagen

Steuerliche Ansässigkeit und Unternehmensbewertung

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Analyse der bestehenden steuerlichen Ansässigkeit – zu prüfen sind Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Mittelpunkt der Lebensinteressen, bestehende Doppelbesteuerungsabkommen und bisherige Steuerpflichten. Bereits kleinere Unklarheiten können erhebliche Auswirkungen auf die spätere Besteuerung haben.

Vor einem Wegzug sollte zudem geprüft werden, ob aktuelle Unternehmensbewertungen vorliegen, welche Bewertungsmethode verwendet wurde, ob stille Reserven ausreichend berücksichtigt wurden und ob sich wesentliche Wertveränderungen ergeben haben. Eine aktuelle Bewertung bildet die Grundlage jeder belastbaren Steuerberechnung.

Internationale Sachverhalte und Dokumentation

Bei grenzüberschreitenden Strukturen sollten zusätzlich ausländische Tochtergesellschaften, Betriebsstätten, Holdinggesellschaften, internationale Finanzierungsstrukturen, Quellensteuerregelungen und Doppelbesteuerungsabkommen untersucht werden. Eine isolierte Betrachtung des Wegzugsstaates genügt regelmäßig nicht.

Im Rahmen der Dokumentationsprüfung ist zu überprüfen, ob Steuererklärungen, Steuerbescheide, Gesellschaftsverträge, Gesellschafterlisten, Unternehmensbewertungen, Organigramme und Beteiligungsübersichten vollständig vorliegen. Fehlende Dokumente sollten bereits vor dem Wegzug ergänzt werden.

Zusammenarbeit verschiedener Berater

Die Due Diligence wird häufig gemeinsam mit mehreren Fachleuten durchgeführt – Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Fachanwälten für Steuerrecht, Unternehmensbewertern sowie Beratern im Zuzugsstaat. Eine koordinierte Prüfung verbessert die Qualität der Ergebnisse erheblich.

Praxisbeispiel

Ein Unternehmer plant den Wegzug in die Vereinigten Arabischen Emirate. Vor der endgültigen Entscheidung wird eine steuerliche Due Diligence durchgeführt.

Hierbei werden sämtliche Beteiligungen analysiert, die Holdingstruktur überprüft, Unternehmensbewertungen aktualisiert, internationale Steuerpflichten untersucht und Dokumentationslücken geschlossen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird anschließend die eigentliche Wegzugsplanung erstellt.

Typische Fehler

  • Verzicht auf eine systematische Vorprüfung
  • unvollständige Beteiligungsübersichten
  • fehlende Unternehmensbewertungen
  • unzureichende internationale Analyse
  • nicht aktualisierte Steuerunterlagen
  • fehlende Abstimmung zwischen den Beratern

Fazit

Die steuerliche Due Diligence bildet die Grundlage jeder professionellen Wegzugsplanung.

Durch die systematische Analyse der Vermögens-, Beteiligungs- und Steuerstruktur lassen sich Risiken frühzeitig erkennen und geeignete Maßnahmen rechtzeitig einleiten. Gerade bei internationalen Unternehmensgruppen und komplexen Holdingstrukturen ist eine umfassende Vorprüfung unverzichtbar.

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